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Wer müsste das Auto bei einer EV angeben?

Dies ist eine Diskussion zu Wer müsste das Auto bei einer EV angeben? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 31.10.2011, 07:59
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Wer müsste das Auto bei einer EV angeben?

Herr B. kauft ein Auto. Autovertrag läuft auf seinen Namen. Frau A. muss es anmelden da Herr B. es nicht kann. Muss Frau A. dieses Auto bei einer EV angeben oder nicht?

Da Frau A. es ja nicht nutzt nur Herr B. um zur Arbeit zu kommen.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 11:06
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AW: Wer müsste das Auto bei einer EV angeben?

Herr B hat es doch gekauft, also ist es sein Eigentum. Unabhängig davon, wer es angemeldet hat.


Müsste man fremdes Eigentum in einer EV angeben, könnte ja jeder den Gerichtsvollzieher verarschen und ihn nach Timbuktu schicken zum Häuschen des Nachbarn...
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