Dies ist eine Diskussion zu Welches Gericht ist zuständig? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| ein einfacher Fall: Der X ist eine Privatperson, wohnhaft in Regensburg, schließt mit dem Zahnarzt Y im Jahre 2009, der seine Praxis auch in Regensburg hat, einen Behandlungsvertrag ab(einige Füllungen, professionelle Zahnreinigung usw.) Im Jahre 2011 zieht der X nach Passau um. Nun möchte X den Y verklagen. Welches Gericht ist zuständig? Das AG Regensburg oder das AG Passau? |
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| AW: Welches Gericht ist zuständig? Na Regensburg nach §§12, 13 ZPO. |
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| AW: Welches Gericht ist zuständig? Ist jemand anderer Meinung? Aus §§12,13 ZPO ergibt sich dies ja nicht direkt! |
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| AW: Welches Gericht ist zuständig? Weshalb nicht? Was passt denn da nicht? Die Klage folgt idR immer dem Beklagten. Auch sofern man den bes. Gerichtsstand des Erfüllungsortes annehmen würde, käme keine andere Stadt raus. mit §§12, 13 fährt man aber mMn besser, weil eindeutiger. |
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