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Was wenn ein Beklagter nicht mitspielt?

Dies ist eine Diskussion zu Was wenn ein Beklagter nicht mitspielt? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 12.04.2011, 18:18
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Was wenn ein Beklagter nicht mitspielt?

Hallo liebe Mitglieder. Ich wäre euch echt dankbar wenn ihr mir in der Folgenden Sache helfen könntet?

A verklagt B,C und D. Dies muss er tun da er EINEN Vertrag über EINE Sache mit allen hat. Tatsächlich ist es aber so, dass die Interessen von B den Interessen von C und D entgegen gehen. So kann man behaupten, dass die Interessen von B mit denen von A identisch sind.

B möchte ausschließlich die Wahrheit sagen - seine Aussagen werden sich mit den Ausführungen von A decken. C und D möchten allerdings die Unwahrheit behaupten um ein günstiges Urteil zu erhaschen.

Was wird vor Gericht passieren wenn B, C und D zwar gleichgestellte Beklagte sind. B aber was vollkommen anderes behauptet wie C und D?

Kann A beantragen, zur Untermauerung seiner Aussagen B im Zuge der Parteivernehmung vernehmen zu lassen? Vielleicht sogar vereidigen lassen?
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