Dies ist eine Diskussion zu Was wenn ein Beklagter nicht mitspielt? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Was wenn ein Beklagter nicht mitspielt? A verklagt B,C und D. Dies muss er tun da er EINEN Vertrag über EINE Sache mit allen hat. Tatsächlich ist es aber so, dass die Interessen von B den Interessen von C und D entgegen gehen. So kann man behaupten, dass die Interessen von B mit denen von A identisch sind. B möchte ausschließlich die Wahrheit sagen - seine Aussagen werden sich mit den Ausführungen von A decken. C und D möchten allerdings die Unwahrheit behaupten um ein günstiges Urteil zu erhaschen. Was wird vor Gericht passieren wenn B, C und D zwar gleichgestellte Beklagte sind. B aber was vollkommen anderes behauptet wie C und D? Kann A beantragen, zur Untermauerung seiner Aussagen B im Zuge der Parteivernehmung vernehmen zu lassen? Vielleicht sogar vereidigen lassen? |
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