Dies ist eine Diskussion zu Warum liegt Unpfändbarkeit vor bei ALGII + Nebenverdienst? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Warum liegt Unpfändbarkeit vor bei ALGII + Nebenverdienst? im Auftrag eines Gläubigers mußte ein Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die eidesstattliche Erklärung liegt dem Gläubiger vor: Die Unpfändbarkeit wurde festgestellt. Der Schuldner lebt von ALGII und verdient nebenbei noch 165 Euro bei einer Firma. Zudem pachtet der Schulder ein Grundstück von 130 Euro/Jahr. Warum liegt die Unpfändbarkeit vor wenn der Schuldner nebenbei noch 165 Euro zuzüglich zu den 374 Euro von ALGII bekommt und ein Grundpack pachten kann? |
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| AW: Warum liegt Unpfändbarkeit vor bei ALGII + Nebenverdienst? Wenn der Schuldner ledig ist, dann sollten als Fausformel 1.000.- Euro pro Monat pfändungsfrei sein. Was für ein Grundstück pachtet der Schuldner, dass nur 130 Euro im Jahr kostet? ALG II : 374 Euro Nebenverdienst evtl. 1€-Job o.ä. : 165 Euro Angemessene Kosten für Wohnung : 320 EURO = : 859 EURO |
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| AW: Warum liegt Unpfändbarkeit vor bei ALGII + Nebenverdienst? Mal abgesehen von der Pfändungsfreigrenze sind vom Verdienst 100 € pauschal für Werbungskosten nicht auf das Einkommen anzurechnen. Weiterhin werden von den verbleibenden 65 €, 80 % auf das ALG2 angerechnet. Somit verbleiben dem Schuldner 100 € Werbungskosten und 20 % von 65 € = 13 € zusätzlich zu seinem ALG2. Sein ALG2-Anspruch mindert sich durch das Einkommen um 42 €. Diesen Bedarf muss er durch sein Einkommen decken. |
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| AW: Warum liegt Unpfändbarkeit vor bei ALGII + Nebenverdienst? |
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