Dies ist eine Diskussion zu Vorz. abgebrochene Ebay-Auktion - Gerichtsstand innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Vorz. abgebrochene Ebay-Auktion - Gerichtsstand folgende Situation liegt vor: Der private Verkäufer V versteigert bei ebay einen Artikel und bricht die Auktion vorzeitig 24 Stunden nach Auktionsstart ab. Beim Abbruch der Auktion lag schon ein Gebot vor und der Käufer K kontaktiert den Verkäufer V und fordert die Herausgabe der Ware zum Preis, der bei Auktionsabbruch vorlag. Der Verkäufer fechtet den Vertrag an und es kommt zu einer Klage des Käufers, der die Ware und die Anwaltskosten einklagen möchte. Welches Gericht ist zuständig? Nach §29 Abs. 1 ZPO bestimmt ja der Erfüllungsort den Gerichtsstand. Der Erfüllungsort = Leistungsort ist jedoch nach §269 Abs 1. BGB, soweit nicht anders vereinbart, der Wohnsitz des Verkäufers. In diesem Fall liegt doch eine Schickschuld bzw. Bringschuld vor und der Gerichsstand müsste am Wohnort der Verkäufers sein oder? Darüber hinaus würde ich auch noch Folgendes gerne wissen: V bekommt die Klageschrift vom Amtsgericht am Wohnsitz des K zugestellt. V verfasst eine Verteidigungsanzeige und rügt die Unzustädigkeit des Gerichts. Ebenfalls verfasst V auch eine Klageerwiderung. Nun bekommt V nach einigen Tagen einen Termin zum Gütetermin/Verhandlungstermin, jedoch steht in dem Schreiben nichts davon, dass die Unzuständigkeitsrüge abgewiesen wurde. Was kann V machen? Geändert von HansFranz (11.06.2011 um 13:58 Uhr). Grund: Ergänzung |
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