Dies ist eine Diskussion zu Vorgehensweise bei Teilzahlung auf KFB innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vorgehensweise bei Teilzahlung auf KFB Beklagter wird rechtskräftig zur Begleichung einer Forderung verurteilt. Der Urteilsbetrag aus der eingeklagten Forderung ist nahezu gleich hoch wie der KFB über die Verfahrenskosten. Am selben Tag, an dem der KFB der Beklagtenseite zugestellt wurde, überweist diese den exakten Urteilsbetrag (Zufall oder Absicht). Anwalt leitet diesen an den Kläger weiter. Wochen später werden dem Anwalt des Klägers etwas mehr als die Hälfte der Summe des noch ausstehenden KFBs überwiesen, jedoch ohne Angabe einer Zweckbestimmung. Auf Anfrage zur Zweckbestimmung schreibt die Anwältin des Beklagten es bestehe lediglich die Forderung aus dem KFB. Im übrigen seien nach Abzug der Verzugszinsen noch 95% des zweiten Überweisungsbetrags wegen Überzahlung an den Beklagten zu erstatten, unter Fristsetzung. Kläger-Anwalt erklärt den Urteilsbetrag als erledigt und schickt die vollstreckbare Ausfertigung an die Anwältin des Beklagten. Zwischenspiel: Im Übrigen bedankt er sich für das entgegengebrachte Vertrauen, schickt dem Kläger den KFB und überweist die Summe des nicht zuzuordnenden Geldbetrags dem Kläger. Klägeranwalt legt also das Mandat nieder. Zwischenfrage: Ist der RA nicht weiterhin in der Pflicht, bis zur endgültigen Abwicklung der Klage? Enthält die RA-Vergütung für ein Verfahren nicht auch die Abwicklung der Forderungsbeitreibung? Nach § 366 BGB hat der Kläger-Anwalt richtig gehandelt und die erste Zahlung auf den Urteilsbetrag als die ältere Schuld verrechnet. Kann Kläger die verlangte Summe ohne Rechtsnachteil zurückzahlen, zumal ja von der Beklagten-Anwältin darauf beharrt wurde? (Dies im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung gefragt, wo es dann in einer Vollstreckungsgegenklage heißen könnte: Warum hat der Gläubiger den Teilbetrag nicht behalten?) Oder muss der Kläger den Teilbetrag behalten? Wäre der KFB nach Rückzahlung der geforderten Summe wieder in voller Höhe vollstreckbar? Wie ist die Rechtslage und zu welcher Vorgehensweise ist dem Kläger zu raten? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kfb, teilbetrag, vollstreckung, zweckbestimmung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kaution-Teilzahlung? | Mietrecht | 05.07.2010 22:57 |
| Vorgehensweise??? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 15.06.2008 23:03 |
| vorgehensweise mit der BG | Versicherungsrecht | 19.05.2008 19:08 |
| Allgemeine Vorgehensweise? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 20.09.2007 11:38 |
| Kündigung des Vertrags, trotz Teilzahlung??? | Computerrecht / EDV-Recht | 13.11.2006 11:56 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios