Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckungsbescheid an falsche Adresse !! innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Vollstreckungsbescheid an falsche Adresse !! Mal angenommen A und B sind verwandt und wohnen in der selben Stadt aber an unterschiedlichen Adressen. A verwendet den Namen von B und schließt Dienstleistungsverträge auf den Namen von B ab, bezahlt diese aber nicht. Nach geraumer Zeit ergehen sowohl Mahnbescheid als auch Vollstreckungsbescheid gegen B. Diese werden jedoch an die Adresse von A zugestellt ( gleicher Nachnahmen ). A unterrichtet B jedoch nicht davon. B erfährt jetzt erst, dass gegen Ihn Vollstreckungsbescheide vorliegen, da der Antragsteller über das Einwohnermeldeamt die richtige Adresse von B herausbekommen hat. Auch der Gerichtsvollzieher hat mittlerweile Kontakt mit B wg. Vollstreckungsmaßnahmen mit B aufgenommen. Nun meine Fragen: 1.) hat B noch die Möglichkeit der Einspruchsfrist ( 2 Wochen nach Mahnbescheid ) weil dieser ja nie Kenntnis über einen solchen hatte. 2.) Wie kann B diesen ggf. vor dem Mahngericht begründen und muss er beim Einspruch ggf. Beweismittel ( Meldebescheinigung etc. ) beifügen oder reicht Erst einmal die Tatsache, dass er mitteilt, den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid nie erhalten zu haben 3.) Auf welchen Paragraphen kann B sich bei einem event. Einspruch berufen Im voraus vielen Dank für informative Antworten |
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| AW: Vollstreckungsbescheid an falsche Adresse !! Eine Frage zum besseren Verständnis: A, nennen wir ihn Max Müller, hat im Namen von B, nennen wir in Paul Müller, Verträge abgeschlossen. Er hat dabei aber seine richtige Adresse (also die von A) angegeben? Ist das so richtig?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Vollstreckungsbescheid an falsche Adresse !! Genau, Max Müller (A) schließt Verträge unter Paul Müller (B) an der Adresse von Max Müller A, da auf dem Namenschild nur Müllersteht, werden alle Bescheide ( MB, VB ) im Briefkasten bei A zugestellt. |
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