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Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 00:55
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Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

Hallo,

angenommen, ein privater Verkäufer V wird zur Lieferung einer mangelfreien Sache aus der Gattung der ursprünglich gelieferten Kaufsache verurteilt.

V müsste sich die Ersatzsache aber selbst erst beschaffen.

Kann das Urteil überhaupt vollstreckt werden oder ist es von vornherein nutzlos, so dass erneut geklagt werden müsste (dann auf Schadensersatz bzw. Rückzahlung)?

Ähnlicher Fall: Verkäufer V und Käufer K schließen Kaufvertrag über eine Sache (Gattungskauf). V müsste sich ein Exemplar der Gattung aber selbst erst beschaffen.

Gleiche Frage wie oben.

Mir scheint, in solchen Konstellationen hat es keinen Sinn, sich den (Nach-)Erfüllungsanspruch titulieren zu lassen.

Was meint ihr?
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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Alt 04.02.2012, 11:21
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AW: Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

Niemand?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 15:05
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AW: Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

§§ 884, 893 ZPO.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 15:20
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AW: Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

Danke.

§ 884 ZPO greift aber in dem Beispiel nicht. Und § 893 ZPO beantwortet meine Frage nicht (dass man notfalls wieder auf das Interesse gehen kann, hatte ich ja oben schon selbst erwähnt).

Die Frage ist, ob in einer solchen Konstellation die Titulierung eines Nacherfüllungsanspruchs grundsätzlich sinnlos ist. Bislang scheint es so.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 13:55
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AW: Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

Angesichts der Möglichkeiten des materiellen Rechts aufs positive Interesse zu klagen, halte ich das für nicht sonderlich sinnvoll. Das wäre anders, wenn bei der Lieferung vertretbarer Sachen die Ersatzvornahme möglich wäre. Dem ist aber nicht so (§ 887 Abs. 3 ZPO).
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 14:04
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AW: Vollstreckung Nacherfüllungsanspruch Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Das wäre anders, wenn bei der Lieferung vertretbarer Sachen die Ersatzvornahme möglich wäre. Dem ist aber nicht so (§ 887 Abs. 3 ZPO).
Ja, genau. Das scheint mir deshalb mißglückt: Was nutzt der gesetzliche Vorrang des Erfüllungsanspruchs und überhaupt der Grundsatz der Vertragsbindung, wenn in einer nicht eben seltenen Konstellation der Nacherfüllungsanspruch nicht durchgesetzt werden kann.
__________________
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