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Vollstreckung aus Vergleich - Anspruch verwirkt?

Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckung aus Vergleich - Anspruch verwirkt? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 17:52
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Question Vollstreckung aus Vergleich - Anspruch verwirkt?

Folgende Annahme: Im Jahre 2007 wird vor dem Amtsgericht wegen Mietrückständen ein Vergleich mit der Vermieterseite geschlossen.
Wegen Einhaltung der "Spielregeln" wurde in den darauffolgenden Monaten keine Zwangsräumung betrieben.
Im Jahre 2011 wird nun wegen erneuter Mietrückstände die Zwangsräumung aus dem Vergleich aus 2007 durchgezogen.
Muss dies hingenommen werden oder hat die Vermieterseite nach 2 Jahren ihr Recht verwirkt, aus diesem 5 Jahre alten Vergleich zu vollstrecken?

Danke für Anregungen und Meinungen hierzu.

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  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 20:41
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AW: Vollstreckung aus Vergleich - Anspruch verwirkt?

Hallo,

ein Vergleich ist ein Titel aus dem 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Grüße
Chris
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