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Vollstreckbare Ausfertigung

Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckbare Ausfertigung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 27.08.2008, 12:22
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Vollstreckbare Ausfertigung

Angenommen, ein Arbeitnehmer erstreitet vor dem Arbeitsgericht eine Gehaltszahlung in Höhe X und der AN erhält eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Im Urteil würde stehen AG ist eine GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer X.

Falls es die GmbH nicht mehr gibt, Insolvenz wäre mangels Masse abgelehnt worden, hätte dann der AN die Möglichkeit, seine Forderung mit Hilfe des erstrittenen Urteils gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH geltend zumachen?

Gruß
Bastian
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 21:40
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AW: Vollstreckbare Ausfertigung

Es haftet nur die GmbH.
Eine Vollstreckung in das Privatvermögen des GF ist daher nicht möglich
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 09:43
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AW: Vollstreckbare Ausfertigung

.. bei strafbaren delikten kann man notfalls den GF in haftung nehmen, dazu muß aber erstmal die strafbare handlung eines GF nachgewiesen werden (möglich: insolvenzverschleppung, betrügerische insolvenz, geldwäsche ....)

alles ein langer, steiniger weg
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2008, 10:30
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AW: Vollstreckbare Ausfertigung

Die Urteilsausfertigung kann man getrost verbrennen
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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