Dies ist eine Diskussion zu Versäumnisurteil durch unzuständiges Gericht innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Versäumnisurteil durch unzuständiges Gericht Nun will K Einspruch einlegen. Dieser muss ja vor dem Prozessgericht einlegelt werden, welches hier ja wieder G sein müsste. Unterstellt, der Einspruch ist zulässig, dann würde ich doch bei der sich daran anschließenden Prüfung der Zulässigkeit der Klage wieder auf das Problem der örtlichen Zuständigkeit stoßen. Wie kann dieses Problem gelöst werden? Und woraus ergibt sich das uU? Ist es möglich zusammen mit dem Einspruch Verweisung zu beantragen? Oder wird erst Einspruch eingelegt und dann im zweiten Zug Verweisung beantragt? Oder scheitert der Einspruch an der Zulässigkeit (dann wär die Frage, ob es an der Zulässigkeit des Einspruchs scheitert - weil die Einlegung beim Prozessgericht nicht gegeben ist - oder an der Zulässigkeit der Klage, weil das örtlich unzuständige Gericht angerufen wurde). |
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