Dies ist eine Diskussion zu Verleumdung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Verleumdung? angenommen A veranstaltet für seinen Jahrgang eine Vorabifeier in einer Großdisko. Die Großdisko erstellt Flyer und kümmert sich um alles A ist nur der Veranstalter. A verteilt die Flyer und Poster. Auf den Flyer ist eine Frau, welche in Unterwäsche (nur unten) und bis auf den Bauch etwas an hat. Jetzt kommt B und behauptet A würde pornographische Bilder veröffentlichen, diese politsch unkorrekt wären. B ruft an der Schule an. Sagt A's Namen stellt weiter diese Behauptung auf. Schule sagt das es eine private Feier ist. B ruft bei der Bezirksregierung an. Die Lehrer von A sind natürlich nicht begeistert. Die Bilder wurden von der Großdisko geprüft und rechtlich völlig unbedenklich. Kann A nun eine Anzeige wegen Verleumdung oder Rufmord machen? |
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