Dies ist eine Diskussion zu Verjährung aus gesamtschuldnerischer Haftung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Verjährung aus gesamtschuldnerischer Haftung Angenommen es gibt 4 Täter welche 1999 einer Straftat verurteilt wurden. Der Geschädigte welche von den 4 Tätern geschädigt wurde erhielt sodann vom Landesamt für Soziales und Versorgung Leistungen. Das Landesamt versucht dann von jedem seinen Anteil zu holen, 2 der Täter zahlten genau je ein viertel, C und D unterschiedliche Beträge.Als Beispiel C zahlt 1000,00 und D nur 300,00 Das Landesamt macht aber gegen jeden den Gesamtbetrag als Einzelschuldner gerichtlich geltend. Wie kann hier nun C den zuviel gezahlten Betrag gegenüber D geltend machen? C zahlte 2010 letztmalig und erfuhr nur durch Zufall das die Forderung beglichen ist. Nun möchte ich natürlich den Differenzbetrag geltend machen und frage mich, ob es richtig ist das hier die Forderung verjährt sein kann? In der Regel besteht ja eine Forderung erst dann, wenn dafür gezahlt wurde, im detail hier das Jahr 2010 wo der Täter C über seinen eigentlichen Anteil hinaus für D zahlte. Ist das so richtig? Oder muss man hier das Jahr 1999 wo das Landesamt gegen jeden einen Titel erwirkte rechnen? Kann Täter C bei der Klage angeben das im Urteil aufgenommen wird das die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen Handlung entstanden ist? |
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