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Vergleichswert Streitwert

Dies ist eine Diskussion zu Vergleichswert Streitwert innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 13.10.2011, 13:55
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Lightbulb Vergleichswert Streitwert

Hallo Zusammen,

mal angenommen A schuldet B 1500€.
B verklagt A zivilgerichtlich auf diese Summe.
Vor Gericht kommt es zu einem Vergleich in dem A sich verpflichtet, zur Abgeltung aller streitgegenständlichen Ansprüche an B 1000€ in Raten zu zahlen. Der Wert des Streitgegenstandes und des Vergleichs wird auf 1500€ festgesetzt.
A zahlt jedoch nicht und B verucht erfolglos die Zwangsvollstreckung. Nachdem A eine Eidesstattliche Versicherung abgeben mußte , meldet A die Privatinsolvenz an.
B ist nun aufgefordert, die offene Forderung dem Insolventsverwalter zuzusenden.

Kann B hierfür wieder auf die anfängliche Summe von 1500€ zurückgreifen, auch wenn in dem Vergleich nicht explizit steht, daß bei Verzug wieder der gesamte Streitwert fällig wird, sondern nur die gesamte noch offen Forderung? A ist ja seiner Verpflichtung in keiner Weise nachgekommen und es kam somit nicht zur Abgeltung aller streitgegenständlichen Ansprüche, richtig?

Vielen Dank für das Interesse an diesem fiktiven Fall!
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Stichworte
insolvenz, vergleich, zivilrecht

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