Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

VERGLEICH

Dies ist eine Diskussion zu VERGLEICH innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 13:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
VERGLEICH

Hallo,

mal angenommen Herr X bekommt folgenden Vergleich

Sehr geehrte Herr X,

unsere Mandantin ist dazu bereit von einer Vollstreckung des Restbetrags bis XXX DATUM abzusehen wenn bis spätestens XXX DATUM der Betrag von XXX EUR auf eins unserer Konten eingegangen ist.


MfG

Ist der Vergleich Koscha? Bedeutet dass Herr X mit dem einzahlen des Betragses, den Restbetrag nicht mehr zahlen muss und sich die Forderung damit erledigt hat und er den TITEL zurück bekommt?

Gruß
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 22:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: VERGLEICH

Vorsicht :
Das kann auch so interpretiert werden, daß der Gläubiger netterweise (und auch nur dann !) bis zum soundovielten von weiterer Vollstreckung absieht, wenn zuvor (Frist) ein bestimmter Teilbetrag gezahlt wurde.

-> Nix Ersparnis, nur etwas Zeitgewinn trotz "Vergleichszahlung".
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 22:53
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, KKWW hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: VERGLEICH

Ist das wirklich so? Bin da sehr vorsichtig.

XXX DATUM sind beide die gleichen Datums.

Gibt es ein Schriftstück, welches man zur Unterschrift hinsenden könnte?

Was müsste drinstehen? Wer sollte unterschreiben der Anwalt oder Gläubiger?

Geändert von KKWW (26.04.2011 um 23:35 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 06:14
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.214
100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4214 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: VERGLEICH

Wichtig wäre auch zu wissen, ob in diesem Beispiel der Restbetrag gleich XXX ist. Der Gläubiger dürfte sich kaum mit weniger als den gesamten Schulden zufrieden geben(?) und wenn doch, sollte wohl das Wörtchen "endgültig" beim Verzicht stehen. Bei Unsicherheit in diesem Fall wäre fachlicher Beistand sicher angemessen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vergleich Bürgerliches Recht allgemein 18.03.2010 12:52
Vergleich Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.12.2009 18:56
Vergleich Bankrecht 14.02.2007 18:53
Vergleich und nun Arbeitsrecht 15.03.2006 17:00
Vergleich Mietrecht 18.08.2005 12:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN