Dies ist eine Diskussion zu Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung? Mieter M hat seit über 10 Jahren eine Wohnung von Vermieter V gemietet. V hatte die Wohnung von der Bank B als Kapitalanlage erworben und klagt seit Jahren gegen B, weil er sich getackt B getäuscht fühlt. Irgendwann stellt V die Zahlungen für den Kredit der Wohnung ein. B betreibt daraufhin die Zwangsversteigerung der Wohnung. Im Vorfeld eines ersten Versteigerungstermins erhält M ein Schreiben vom Amtsgericht mit dem Termin sowie der Aufforderung etwaige gegen V bestehende Forderungen zu benennen. Kurz darauf wird M mitgeteilt, dass der Termin zur Zwangsversteigerung abgesagt worden ist. Etwa drei Jahre später erfährt M durch die Hausverwaltung H, dass die Wohnung drei Monate zuvor zwangsversteigert worden ist und der neue Eigentümer E nunmehr die Wohnung besichtigen will. Folgende Fragen ergeben sich: 1. Liegt bei der Zwangsversteigerung ein Verfahrensfehler vor, weil M (als Beteiligter) nicht über die Zwangsversteigerung informiert worden ist? 2. M hätte u.U. gern selbst innerhalb der Zwangsversteigerung ein Gebot abgegeben. Kann er den Zuschlag zugunsten von E anfechten? 3. M hat die Miete auch innerhalb des Zeitraumes nach der Versteigerung stets an V überwiesen, da er ja nichts von dem Eigentümerwechsel wusste. Kann E die erneute Zahlung der Miete verlangen oder muss er sich an V halten? 4. E behauptet selbst erst kurz zuvor erfahren zu haben, dass die Wohnung vermietet ist. Kann E nun noch das Sonderkündigunsrecht nach ZVG gegenüber M geltend machen? Abwandlung: M nutzt die Wohnung nur als gelegentlichen Zweitwohnsitz (Ferienwohnung). Auch E beabsichtigt die Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen. Kann er wirksam wegen Eigenbedarf kündigen? Danke für Eure Mithilfe bei der Lösung der Fallfragen! |
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| AW: Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung? Zitat:
Zitat:
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| AW: Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung? M selbst hat zu keiner Zeit einen derartigen Antrag bei Gericht gestellt. Es können daher eigentlich nur V oder aber B den Namen des M bei Gericht ins Spiel gebracht haben. |
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| AW: Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung? Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| mieter, verfahrensfehler, zvg, zwangsversteigerung |
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