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Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung?

Dies ist eine Diskussion zu Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 03.02.2012, 15:27
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Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung?

Folgender Fall:

Mieter M hat seit über 10 Jahren eine Wohnung von Vermieter V gemietet. V hatte die Wohnung von der Bank B als Kapitalanlage erworben und klagt seit Jahren gegen B, weil er sich getackt B getäuscht fühlt. Irgendwann stellt V die Zahlungen für den Kredit der Wohnung ein. B betreibt daraufhin die Zwangsversteigerung der Wohnung. Im Vorfeld eines ersten Versteigerungstermins erhält M ein Schreiben vom Amtsgericht mit dem Termin sowie der Aufforderung etwaige gegen V bestehende Forderungen zu benennen. Kurz darauf wird M mitgeteilt, dass der Termin zur Zwangsversteigerung abgesagt worden ist.
Etwa drei Jahre später erfährt M durch die Hausverwaltung H, dass die Wohnung drei Monate zuvor zwangsversteigert worden ist und der neue Eigentümer E nunmehr die Wohnung besichtigen will.

Folgende Fragen ergeben sich:

1. Liegt bei der Zwangsversteigerung ein Verfahrensfehler vor, weil M (als Beteiligter) nicht über die Zwangsversteigerung informiert worden ist?
2. M hätte u.U. gern selbst innerhalb der Zwangsversteigerung ein Gebot abgegeben. Kann er den Zuschlag zugunsten von E anfechten?
3. M hat die Miete auch innerhalb des Zeitraumes nach der Versteigerung stets an V überwiesen, da er ja nichts von dem Eigentümerwechsel wusste. Kann E die erneute Zahlung der Miete verlangen oder muss er sich an V halten?
4. E behauptet selbst erst kurz zuvor erfahren zu haben, dass die Wohnung vermietet ist. Kann E nun noch das Sonderkündigunsrecht nach ZVG gegenüber M geltend machen?

Abwandlung: M nutzt die Wohnung nur als gelegentlichen Zweitwohnsitz (Ferienwohnung). Auch E beabsichtigt die Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen. Kann er wirksam wegen Eigenbedarf kündigen?

Danke für Eure Mithilfe bei der Lösung der Fallfragen!
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Alt 03.02.2012, 18:13
V.I.P.
 
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AW: Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung?

Zitat:
Im Vorfeld eines ersten Versteigerungstermins erhält M ein Schreiben vom Amtsgericht mit dem Termin sowie der Aufforderung etwaige gegen V bestehende Forderungen zu benennen.
Wie ist M damals Beteiligter geworden ? Hat er dieses evtl. beantragt ?
Zitat:
siehe § 9 ZVG
In dem Verfahren gelten als Beteiligte, außer dem Gläubiger und dem Schuldner:
1. diejenigen, für welche zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragung gesichert ist;
2.
diejenigen, welche ein der Zwangsvollstreckung entgegenstehendes Recht, ein Recht an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, einen Anspruch mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder ein Miet- oder Pachtrecht, auf Grund dessen ihnen das Grundstück überlassen ist, bei dem Vollstreckungsgericht anmelden und auf Verlangen des Gerichts oder eines Beteiligten glaubhaft machen
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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Alt 03.02.2012, 21:52
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AW: Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wie ist M damals Beteiligter geworden ? Hat er dieses evtl. beantragt ?
M selbst hat zu keiner Zeit einen derartigen Antrag bei Gericht gestellt. Es können daher eigentlich nur V oder aber B den Namen des M bei Gericht ins Spiel gebracht haben.
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Alt 03.02.2012, 22:04
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AW: Verfahrensfehler bei Zwangsversteigerung?

Zitat:
1. Liegt bei der Zwangsversteigerung ein Verfahrensfehler vor, weil M (als Beteiligter) nicht über die Zwangsversteigerung informiert worden ist?
Diesmal hat wohl niemand was beantragt und damals ist wohl keine Reaktion erfolgt, woraus das Gericht hätte jetzt etwas schließen können. Also kein Verfahrensfehler.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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mieter, verfahrensfehler, zvg, zwangsversteigerung

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