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Unterschlagung

Dies ist eine Diskussion zu Unterschlagung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:17
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Unterschlagung

nehmen wir mal an...

Jemand trennt sich von seiner Freundin und zieht dann sofort aus der gemeinsamen Wohnung aus um Stress wegen dem baby zu vermeiden,
jeder brachte Gegenstände und Möbel mit in die neue gemeinsame Wohnung,Mietvertrag wurde mit dem Vermieter aufgelöst, SIE wohnt dort weiterhin.

Problem:
Sie gibt die gegenstände des nun Ex Freundes nicht heraus, PC+TV etc die ER mit in die Beziehung/Wohnung gebracht hat
kaufbelege gibt es leider keine mehr, nur noch Zeugen. die bezeugen können das er die gegenstände schon vor IHR hatte bzw besaß,

wie sieht es mit einem Anwalt aus bzw. die Rechtliche Seite müßte doch für den EX gut aussehen oder?

Desweiteren sucht dann diese Person(EX) einen sehr guten Anwalt in Berlin, gerne auch per PN
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 00:00
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AW: Unterschlagung

Meine laienhafte Meinung wäre eine Herausgabeklage (vorher anschreiben) aus § 985 BGB.

Für'ne einstweilige Verfügung wäre es wohl zu spät denke ich.

Ich glaube das hier die Androhung des streitigen Verfahrens ausreicht. Ich würd jedoch nicht vergessen, dass hier ein Baby in der Wohnung wohnt!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 09:00
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AW: Unterschlagung

ok, also sind die Chancen sehr gut,
PS: dem baby wird NICHTS genommen...es ist alles doppelt vorhanden,

nun eine Frage welchen Anwalt müßte Person A (der Kläger) nehmen.
Zivilrecht???
oder gibt es dort ein paar Spezialisten?!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 10:13
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AW: Unterschlagung

Ein ganz normaler Anwalt der allgemeines Zivilrecht praktiziert ist ausreichend. Ich schließe jedoch nicht aus, dass Fachanwälte für Mietrecht evtl. mehr Peilung für das Sachenrecht haben. Mit dem Anwalt die Darlegungspflicht/Beweislast besprechen (!!!).

Wenn man den Zeitwert der fiktiven herauszugebenden Sachen schätzt, auf wieviel kommt man dann?
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