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Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Dies ist eine Diskussion zu Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  • 1 Post By CEMartin

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 14:53
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Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Hallo,
mal angenommen man leiht jemanden Kleidung von sich aus, will diese aber wieder zurück haben, doch der derzeitige Besitzer will die Kleidungsstücke nicht wieder zurück geben.

Ist es möglich in diesem Fall rechtliche Schritte einzuleiten um seine Kleidung wieder zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 15:28
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AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Ja, man kann auf Herausgabe klagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 23:59
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AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Genau. § 985 BGB.
Mahnbescheidsverfahren hier unstatthaft (geht nur bei Geldforderungen), daher nur Klage nach erfolgloser Einforderung.

Möglich : Unterschlagung, § 246 StGB.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 10:15
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AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Was wäre eigentlich wenn der Beklagte die Kleidung bei der Zwangsvollstreckung trägt? Darf der Gerichtsvollzieher diesen dann entkleiden?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 20:42
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AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Eine lustige Idee.
Da käme eine Austauschpfändung (Ersatz auf Altkleidercontainer- Niveau) in Frage.
Fraglich ist dennoch, in welcher Weise dann der Klamottenwechsel vollstreckt werden soll ...
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 22:27
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AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Austauschpfändung braucht man in dem Fall nicht, da die Kleidung ja nicht wegen eines anderen Anspruchs gepfändet, sondern also solche weggenommen wird. Es geht hier ja gar nicht um Pfändung, sondern um Vollstreckung eines Herausgabeanspruchs. Ein Fernseher oder ein Bett dürften in diesem Fall auch ersatzlos weggenommen werden (grundsätzlich).
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Alt 14.01.2012, 23:31
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AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung

Stimmt ! (wie immer)
Das ist ja doch noch lustiger. So wie Casa bereits andachte.
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