Dies ist eine Diskussion zu Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung mal angenommen man leiht jemanden Kleidung von sich aus, will diese aber wieder zurück haben, doch der derzeitige Besitzer will die Kleidungsstücke nicht wieder zurück geben. Ist es möglich in diesem Fall rechtliche Schritte einzuleiten um seine Kleidung wieder zu bekommen? |
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| AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung Ja, man kann auf Herausgabe klagen. |
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| AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung Genau. § 985 BGB. Mahnbescheidsverfahren hier unstatthaft (geht nur bei Geldforderungen), daher nur Klage nach erfolgloser Einforderung. Möglich : Unterschlagung, § 246 StGB.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung Was wäre eigentlich wenn der Beklagte die Kleidung bei der Zwangsvollstreckung trägt? Darf der Gerichtsvollzieher diesen dann entkleiden? |
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| AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung Eine lustige Idee. Da käme eine Austauschpfändung (Ersatz auf Altkleidercontainer- Niveau) in Frage. Fraglich ist dennoch, in welcher Weise dann der Klamottenwechsel vollstreckt werden soll ...
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung Austauschpfändung braucht man in dem Fall nicht, da die Kleidung ja nicht wegen eines anderen Anspruchs gepfändet, sondern also solche weggenommen wird. Es geht hier ja gar nicht um Pfändung, sondern um Vollstreckung eines Herausgabeanspruchs. Ein Fernseher oder ein Bett dürften in diesem Fall auch ersatzlos weggenommen werden (grundsätzlich).
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Unrechtmäßiger Besitzer von Kleidung Stimmt ! (wie immer) Das ist ja doch noch lustiger. So wie Casa bereits andachte.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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