Dies ist eine Diskussion zu Üble Nachrede ja oder nein ? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Üble Nachrede ja oder nein ? folgender fiktiver Fall: A hat nachweislich Ladendiebstahl begangen. B weiß dies und erwähnt dies gegenüber Dritten, sinngemäß sagt er "A hat am .... im Laden xy Ladendiebstahl begangen". Kann A gegenüber B mittels Unterlassung erwirken, dass B nicht mehr sagen darf, dass A Ladendiebstahl begangen hat ? Die Tatsache, dass A den Diebstahl begangen hat, steht fest, er wurde von der Polizei aufgenommen, gegen A wurde Anzeige erhoben und Hausverbot ausgesprochen. Gruß Stefan |
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| AW: Üble Nachrede ja oder nein ? Ah, das hatten wir eben schonmal, und jetzt trifft es eher zu: §186 StGB i.Verb. m. §190 StGB. Jemand hat dann nachweislich Ladendiebstahl begangen, wenn er des Diebstahls rechtskräftig verurteilt wurde. Keinen Moment davor!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Üble Nachrede ja oder nein ? Hallo, danke für die Antwort. Ja, die Verurteilung liegt vor. Also handelt es sich doch um eine Tatsachenbehauptung, oder ? Wie wäre es, wenn Polizei den Diebstahl aufnimmt, der Detektiv und die Videokamera den Vorgang beweisen können, das Kaufhaus gegen den Ladendieb ein Hausverbot ausspricht, aber dann auf die Strafanzeige verzichtet, weil man sich außergerichtlich einigt ? |
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| AW: Üble Nachrede ja oder nein ? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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