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Üble Nachrede

Dies ist eine Diskussion zu Üble Nachrede innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 17:20
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Üble Nachrede

Angenommen, jemand veröffentlicht in einem Internetforum Unwahrheiten (belegbar!) über eine Person (incl. Angabe des vollen Namens), die eindeutig rufschädigend und verleumndend sind.

Angenommen, die verunglimpfte Person erstattet Anzeige bei der Polizei, welche Folgen hat eine solche Anzeige, wie ist das weitere Procedere?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 17:28
V.I.P.
 
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AW: Üble Nachrede

Ich glaube nicht, dass das -falls keine öffentliche Person (Beamter)betroffen ist- von der Polizei verfolgt wird. Die verweist auf den zivilen Rechtsweg. Der kostet erst einmal Geld und das ist wohl das, was man mit der Anzeige bei der Polizei vermeiden wollte. Aber ich habe eigentlich keine Ahnung auf diesem Gebiet. Smiley Mac
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 08:58
V.I.P.
 
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AW: Üble Nachrede

urteil

7 U 134/10; OLG Hamburg; 02.08.2011

http://openjur.de/u/172758.html#

--> löschung der einträge beim forenbetreiber verlangen mit hinweis auf BDSG und BGB
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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