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Übererlös / Mehrerlös bei Hinterlegungsstelle pfändbar ?

Dies ist eine Diskussion zu Übererlös / Mehrerlös bei Hinterlegungsstelle pfändbar ? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 20.09.2011, 18:45
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Übererlös / Mehrerlös bei Hinterlegungsstelle pfändbar ?

Eine Bank hinterlegt den Übererlös / Mehrerlös aus der Zwangsversteigerung einer Immobilie zugunsten von A, B und C.
A ist/war Grundschuldgläubiger von B, dem Alteigentümer.
Ungeklärt ist, ob und in welcher Höhe B überhaupt einen Anspruch auf Ausgleich (ehem. RGA / Rückgewähranspruch) gegenüber A hat.
C verfügt über einen Titel gegen B.
Kann C aus dem Titel gegen B den Übererlös / Mehrerlös wie folgt pfänden ?

Pfändung
- des Anspruchs des Alteigentümers (Name) XXX auf Rückgewähr der Briefgrundschuld zu XXX Euro (vor Zuschlag in der Zwangsversteigerung eingetragen im Grundbuch von XXX, Amtsgericht XXX,Blatt XXX, lfd. Nr. XXX) durch Rückabtretung, Aufhebung oder Verzicht hinsichtlich der Grundschuld oder eines Teils der Grundschuld,

- einschließlich des Anspruchs auf Auszahlung des Übererlöses / Mehrerlöses oder Abtretung des Anspruches auf Zahlung des Übererlöses / Mehrerlöses aus der Zwangsversteigerung bezüglich des Betrages, der erlöst wird und die durch die vorgenannte Grundschuld gesicherten Ansprüche des Grundschuldgläubigers A aus lfd Nr.XXX gegen den Schuldner übersteigt.
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hinterlegung, mehrerlös, pfändung, übererlös

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