Dies ist eine Diskussion zu Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Im Jahre 2007 muß aufgrund einer weiteren Forderung gegen den gleichen Schuldner nochmals ein Mahnbescheid beantragt werden. Versehentlich wird in diesem neuen Mahnbescheid neben der neuen Forderung auch die bereits im Jahre 2006 durch Mahnbescheid schon geltend gemachte Forderung zusätzlich nochmals aufgenommen. Es kommt zum Widerspruch. In der sich anschließenden Klage wird der Anspruch hinsichtlich beider Forderungen vom Gericht zurückgewiesen. So weit so gut. Nun bekommt der Gläubiger vom Gericht die Aufforderung, die Klage hinsichtlich der im Jahre 2006 geltend gemachten Forderung zu begründen. Auf Nachfrage teilt das Gericht mit, dass von dem Anwalt der Gegenseite !!! der Kostenvorschuss für die Abgabe des Mahnbescheids an das Gericht eingezahlt worden und die Klage damit anhängig geworden sei. Nun verstehe ich garnichts mehr: Kann mir irgend jemand sagen, was der gegnerische Anwalt damit bezwecken könnte? Über den Anspruch ist doch bereits im Jahre 2007 entschieden worden und nach meinem Rechtsverständnis kann doch das Gericht über einen Anspruch, über den bereits rechtskräftig entschieden worden ist, nicht nochmals entscheiden. Oder irre ich mich da? Welchen Grund könnte der Anwalt haben, durch Einzahlung des Kostenvorschusses das Verfahren anhängig zu machen und kann oder sollte ich mich dagegen irgendwie wehren? Grundsätzlich müßte es doch auch mir als Antragsteller des Mahnbescheides frei gestellt sein, ob ich es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen lasse möchte oder nicht. Kann mich der gegnerische Anwalt einfach zwingen, indem er den Kostenvorschuss für die Abgabe an das Gericht einzahlt? Vielen Dank für Eure Hilfe |
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| AW: Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Zitat:
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| AW: Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Lieber Antlantis, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Sache ist für mich jedoch nicht nachvollziehbar. Auf der einen Seite Zitat:
Wenn bei diesem Sachverhalt trotzdem die Abgabe an das Gericht beantragt wird, ist diese Handlungsweise dann nicht eventuell rechtsmißbräuchlich oder stellt sie nicht zumindest einen Verstoss gegen das Standesrecht dar? Falls nicht - wie sollte man sich jetzt am besten verhalten, um möglichst kostengünstig aus der Sache herauszukommen? Liebe Grüße Lustikuss |
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| AW: Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Zitat:
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| AW: Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Zitat:
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| AW: Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter MOMENT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jetzt beschreibst Du eine komplett andere prozessuale Situation! Zitat:
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| AW: Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Entschuldigung. War ein Tippfehler: Der Anwalt hatte darauf hingewiesen, dass sie Klage unzulässig sei, das Gericht hat trotzdem entschieden und die Klage als unbegründet zurückgewiesen. |
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