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Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 20:29
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Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Hallo, hier ein interessaner und sicherlich oft vorkommender Fall:

Ein Ex-Vermieter versucht eine unsinnige Forderung gegen den Ex-Mieter durchzusetzen. Nachdem der Mieter die Unsinnnigkeit der Vorderung plausibel nachweist, sendet der Vermieter einen Mahnbescheid (AG Hünfeld). Der Mieter sendet den Widerspruch versehentlich ein paar Tage zu spät an das AG und es kommt aufgrund dessen zu einem Vollstreckungsbescheid.

Der Mieter sendet "sofort" Einspruch an das Gericht. Dem Vermieter sendet er ebenfalls sofort schriftlich einen Einspruch und legt diesen dar.

Plötzlich taucht ein Gerichtsvollzieher auf. Klassischer Fall von Titelmissbrauch. Freundlicher Weise räumt der GV einige Wochen Zeit ein, den Vorgang zu klären. Der Mieter sendet an das Gericht umgehend einen Antrag auf Aussetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens. Leider erst jetzt, da er mit dem Titelmissbrauch nicht gerechnet hat.

Die Frage ist, was der Mieter jetzt noch machen kann, um die Vollstreckung abzuwenden, da die Forderung unsinnig ist und ein materieller Anspruch nicht besteht?

Viele Grüße
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Alt 12.09.2011, 12:24
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AW: Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von siggy Beitrag anzeigen
Plötzlich taucht ein Gerichtsvollzieher auf. Klassischer Fall von Titelmissbrauch.

Ein Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Was soll daran mißbräuchlich sein? Daß die Forderung nicht besteht, behauptet bislang nur der Schuldner.

Zitat:
Die Frage ist, was der Mieter jetzt noch machen kann, um die Vollstreckung abzuwenden, da die Forderung unsinnig ist und ein materieller Anspruch nicht besteht?
§ 765 a ZPO (ist wohl gemeint mit Antrag auf Aussetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens, wobei ich mich frage, was der GV hier mit einer Versteigerung zu tun hat) und abwarten, wie das Gericht entscheidet.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 12:55
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AW: Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen

Ein Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Was soll daran mißbräuchlich sein? Daß die Forderung nicht besteht, behauptet bislang nur der Schuldner.
Wenn der Gläubiger von der Unsinnigkeit der Forderung weiss und den Titel dennoch einlöst, ist das missbräuchlicher gebrauch des Titels, welcher nur wegen verspätetem Einspruch eines Mahnbescheides zustande kam. S. auch Sittenwiedrigkeit.

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
§ 765 a ZPO (ist wohl gemeint mit Antrag auf Aussetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens, wobei ich mich frage, was der GV hier mit einer Versteigerung zu tun hat) und abwarten, wie das Gericht entscheidet.
Das sollte wohl heissen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung. Sehe ich das richtig: Auch nachdem GV schon da war, einfach Antrag auf Aussetzung stellen und abwarten? Nichts weiter unternehmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 13:24
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AW: Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von siggy Beitrag anzeigen
Sehe ich das richtig: Auch nachdem GV schon da war, einfach Antrag auf Aussetzung stellen und abwarten?
Ja, allerdings nicht "einfach". Der Antrag muß begründet werden.

Zitat:
Nichts weiter unternehmen?
Außer dem oben Beschriebenen kann man nichts unternehmen.

Zur Sittenwidrigkeit: Zum einen ist der Titel nicht rechtskräftig, die Vollstreckung daher nicht sittenwidrig. Zum anderen muß, damit die Rechtskraft des Titels (haben wir hier nicht!) durch einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB durchbrochen wird, einiges zusammenkommen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 21:45
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AW: Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Wie wäre es mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gegen Sicherheit. Dann ist erstmal Ruhe. Kostet natürlich erstmal was.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 15:25
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AW: Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Die "Vorderung [sic!]" mag aus Sicht des Mieters unplausibel sein, d. h. noch lange nicht, dass hier ein "Titelmissbrauch" vorliegt. Wer zu spät Widerspruch einlegt, hat Pech gehabt und ist auf den üblichen Vollstreckungsschutz angewiesen.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 07:42
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AW: Titelerschleichung und Missbrauch nach Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Die "Vorderung [sic!]" mag aus Sicht des Mieters unplausibel sein, d. h. noch lange nicht, dass hier ein "Titelmissbrauch" vorliegt. Wer zu spät Widerspruch einlegt, hat Pech gehabt und ist auf den üblichen Vollstreckungsschutz angewiesen.
Titelmißbrauch ist evtl. auch nicht das richtige Wort. Vielmehr wird in solchen Fällen oftmals von "Titelerschleichung" gesprochen.

Wie auch immer, kann der Mieter durch eine sofortige Vollstreckungsgegenklage die Vollstreckung noch verhindern?

Wie ist es wenn der Vermieter trotz Titel (wegen Verspätung) zwischenzeitlich auf den Betrag klagt und die Sache per festgesetztem Gerichtstermin erst entschieden wird, ob und wann ihm etwas zusteht? Wird die Vollstreckung damit bis zum Gerichtstermin gehemmt oder bleibt der Betrag dennoch vorläufig vollstreckbar?
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