Dies ist eine Diskussion zu Teilweise unrichtige Arztrechnung - Folgen? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Hier mal ein Fall, in dem auch Arztrecht hineinspielt - gleichwohl habe ich den Thread hier angesiedelt, denn es geht vor allem um die zivilrechtlichen Folgen. Patient P (privat versichert, bzw. teilweise beihilfeberechtigt) erhält von seinem Arzt A mehrere Rechnungen für die ganze Familie, insgesamt 5. Nachdem zunächst eine Rechnung von der zuständigen staatlichen Stelle beanstandet wird, ergibt eine Rückfrage, dass für das Kind unzulässig eine Position in die Rechnung aufgenommen wurde, die lt. Auskunft zum einen keinesfalls zutreffend sei, zum anderen sowieso nicht zusätzlich zu einer anderen, ebenfalls auf der Rechnung befindlichen Position, berechnet werden dürfe. Zumindest was ersteres angeht, findet P diese Auskunft schon durch die Homepage einer Ärztekammer auch bestätigt. Mehr zufällig wird dabei auch festgestellt, dass der A mehrfach Folgerezepte als "Beratung" abgerechnet hat, was ihm mehr als das Doppelte einbringt. P rügt nun die fehlerhaften Rechnungen (4 der 5 sind betroffen). Als Antwort erhält er lediglich eine Zahlungserinnerung, die nicht auf sein Schreiben eingeht. Nachdem P nun noch vom Amtsarzt erfahren muss, dass ein in Rechnung gestelltes Konsil mit dem Amtsarzt gar nicht stattgefunden hat und ausserdem dem A eine Kostenübernahmeerklärung vorlag - er also weder für das fiktive Konsil und auch nicht für in Rechnung gestellte Kopien an den P herantreten hätte dürfen - schreibt P erneut an A. Gleichzeitig überweist er die unstrittige Rechnung vollständig, sowie von allen übrigen Rechnungen den unstrittigen Betrag. Einige Zeit später erhält er nun Mahnungen, die jeweils den vollen Betrag der 4 bestrittenen Rechnungen betreffen. Die vollständig bezahlte Rechnung wird nicht angemahnt, offenbar kam es also nicht lediglich zu zeitlichen Überschneidungen zwischen Zahlung und Mahnung. Fragen: 1. Kann rechtmäßig bei bereits bestrittener Rechnung eine Mahngebühr verlangt werden (wobei ja entgegen der Mahnungen nur noch der betrittene Betrag "offen" wäre)? 2. Hat P ein Anrecht auf eine vollständig korrekte Rechnung, bevor er überhaupt zahlt, oder hat er zutreffend gehandelt, wenn er den unstrittigen Betrag zahlte (P kann jedoch diese Rechnungen nicht einreichen, weil sie unrichtig sind und meint, zu den Pflichten eines Arztes gehöre auch die Stellung einer erstattungsfähigen Rechnung)? 3. Welchen Einfluss hat es, dass bei den Mahnungen die Adressaten zweier Rechnungen vertauscht wurden (die nun angemahnten Leistungen wurden also sicher nicht für die angeschriebene Person erbracht). P hat nicht vor, den A darauf hinzuweisen und hofft, dass A ein wenig Kosten in den Sand setzt. ;-) 4. Nach Auskunft einer nicht für die Erstattung von Arztrechnungen, sondern für die Verfolgung von Abrechnungsbetrug zuständigen Stelle sieht man dort den Tatbestand als erfüllt an. Was meint ihr: Dezenter Hinweis durch P an A als letzte Möglichkeit, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen - oder gleich den Dingen seinen Lauf lassen? Ralf |
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| AW: Teilweise unrichtige Arztrechnung - Folgen? Vorweg: Ich habe keine Ahnung. Aber ich war wegen ähnlichem Fall vor Gericht. Ich war der Meinung, dass der Arzt eine ordentliche Rechnung ausstellen muß und habe nichts bezahlt. Der Amtsrichter meinte zwar, dass ich die strittige Position zwar nicht zahlen musste, dafür aber den Rest. Richtig finde ich das zwar nicht, aber im Prinzip habe ich draufgelegt, weil die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten geteilt wurden. Meine Empfehlung: Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrug erstatten und das zahlen, was ihm zusteht. Gruss Mac |
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