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Stromzählerausbau und seine Folgen !!!

Dies ist eine Diskussion zu Stromzählerausbau und seine Folgen !!! innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 28.12.2011, 11:20
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Stromzählerausbau und seine Folgen !!!

Guten Tag liebe Forum leser;
wir nehmen mal folgenden SV an:

die Stadtwerke hat eine Einstweilige Verfügung (EV)gegen S (Schuldner) zur Sperrung und Ausbau des Zählers ( Eigentum der Stadtwerke),wegen Zahlungsrückstände.
1. Versuch : Der S verweigert dem Gerichtsvollzieher (GV) den Zutritt trotz EV.
Beim 2.ten Anlauf versucht der GV noch einmal mit der EV die Sperrung durchzuführen und hatte auch schon den Schlüsseldienst mit zum Haus genommen. Jedoch ließ die Vermieterin (Hauseigentümerin)den GV nicht den Zutritt zum Haus mit der Begründung ihr Grunstückeigentum und der EV wäre gegenüber S und nicht ihr gegenüber.
Somit kommt der GV nicht an den Stromzähler der sich im Keller der Vermieterin befindet um eine Sperrung durchzuführen.
Der GV begründet sein nichterfolg, wegen Anspruch der Vermieterin der Drittgewahrsam !!!
SOO, die Fragen zum SV:
1. Wie oft darf der S dem GV abweisen ?
2. Hat der GV kein Recht auf betreten der Kellerräume um die Sperrung durchzuführen ?
3. Welche Schritte sind zunächst anzustreben um die Gläubigerrechte zu befriedigen ?
4. Gibt es einen Antrag indem man den Schuldner und die Erlaubnis das betreten der Kellerräume kombiniert stellen kann ?
5. Rechte der Vermieterin, in diesem Fall (Drittgewahrsam)?
Danke für jede Antwort im voraus !
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