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Streitwert?

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 22:51
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Streitwert?

Hallo, wie würdet ihr den Streiwert festsetzen. K erhebt Klage gegen B und C auf Räumung und Herausgabe eines Hauses. B und C sind die Nießbrauchsberechtigten. K ist der Meinung, dass der Nießbrauch wirksam gekündigt worden sei und beruft sich daher auf sein Eigentumsrecht und dass B und C kein Recht zum Besitz mehr haben. Außerdem will er die Löschung des Nießbrauchs im Grundbuch und im Wege der Zwischenfeststellungsklage will er festgestellt haben, dass der Nießbrauch wirksam gekündigt wurde.

Streitwert?
Hab Probleme, wie ich den Nießbrauch bewerten soll.


Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 21:44
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AW: Streitwert?

Ich habe keine Ahnung. Steht den im Kommentar nichts drinne? Nießbrauch ist ja ein Recht zum Besitz mit anderen Rechten und Pflichten als Miete. Eventuell gibt es da Paralellen zum Mietrechtsprozess?

Schätze mal, die Wahrheit liegt zwischen dem Wert des Hauses und einer (oder drei) durchschnittlichen Jahresmiete.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 23:02
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AW: Streitwert?

Hallo,
ich hab nicht wirklich was hilfreiches gefunden im Kommentar. Ich hab mir gedacht, dass ich den Nießbraucht so bewerte, dass ich den Wert des Mietzinses, den sich die Nießbrauchsberechtigten sparen, nehme (pro Jahr) und multipliziere das mit der Lebenserwartung.

Was meint ihr dazu?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 12:18
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AW: Streitwert?

Zitat:
Zitat von schaggie1980
Hallo, wie würdet ihr den Streiwert festsetzen. K erhebt Klage gegen B und C auf Räumung und Herausgabe eines Hauses. B und C sind die Nießbrauchsberechtigten. K ist der Meinung, dass der Nießbrauch wirksam gekündigt worden sei und beruft sich daher auf sein Eigentumsrecht und dass B und C kein Recht zum Besitz mehr haben. Außerdem will er die Löschung des Nießbrauchs im Grundbuch und im Wege der Zwischenfeststellungsklage will er festgestellt haben, dass der Nießbrauch wirksam gekündigt wurde.

Streitwert?
Hab Probleme, wie ich den Nießbrauch bewerten soll.


Danke schonmal
Nach dem Sachverhalt wäre m. E. die Klage nur auf Herausgabe berechtigt (Anspruchsgrundlage § 985 BGB gilt ja auch bei unbeweglichen Sachen, der Nießbrauch als Recht zum Besitz i. S. d. § 986 BGB ist beendet), während für einen Anspruch auf Räumung mangels eines Mietverhältnisses mit den Nießbrauchern die Anspruchsgrundlage fehlte.

Das war allerdings jetzt keine Antwort auf die Streitwertfrage. Der Streitwert für die Herausgabe einer Sache bestimmt sich nach deren Wert (und nicht nach dem Wert des Rechts zum Besitz, dessen sich der Herausgabeschuldner berühmt). Der Nießbrauch spielt daher für den Streitwert insoweit keine Rolle.

Zum Streitwert der Löschung des Nießbrauchs im Grundbuch habe ich keine Idee.

Die Feststellungsklage würde ich mit 30 % der 36-monatigen Nutzung beziffern. Allerdings halte ich die Feststellungsklage für unzulässig, da das Feststellungsinteresse gem. § 256 ZPO fehlt, Dieselbe Frage wird incidenter durch Entscheidung über die Klage auf Löschung geklärt; für eine zusätzliche Feststellung fehlt das Rechtsschutzinteresse.
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