Dies ist eine Diskussion zu Streitrecht abtretbar? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Streitrecht abtretbar? ich möchte wissen, ob man das Recht auf einen Streit abtreten kann. Wen z.B. A krank wird und weiß, dass er voraussichtlich einen Rechtsstreit nicht selber weiterführen kann. Kann er diesen dann an eine andere Person abtreten? Wie sieht es mit den evtl. Ansprüchen aus? Sind die auch abtretbar? |
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| AW: Streitrecht abtretbar? Geht es darum, dass A Ansprüche geltend machen kann? Welche? Grundsätzlich kann A die an einen Dritten abtreten und dieser sie dann auf Rechnung von A geltend machen. Umgekehrt kann A auch einen B ermächtigen, die Ansprüche von A im Namen von B geltend zu machen (Prozessstandschaft), dafür muss B aber eine besondere Beziehung zum Anspruch haben, ein eigenes Interesse daran. Allerdings müsste in beiden Fällen der Dritte sich (wenn nicht ein Sonderfall vorliegt, z. B. A und B sind Geschwister) auch vor dem Amtsgericht schon anwaltlich vertreten lassen. Was soll aber damit bezweckt werden? Warum lässt A sich nicht anwaltlich vertreten?
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Streitrecht abtretbar? Die Abtretung eines Anspruchs hat nicht automatisch die Auswechselung der Partei zur Folge, vgl. §265 II ZPO. Vielmehr bleibt die alte Partei im Rechtsstreit, muss aber nach der Relevanztheorie die Klage auf Leistung an den Zessionar umstellen. |
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| AW: Streitrecht abtretbar? Danke für die guten Auskünfte. Ist eine solche Prozessstandschaft formedürftig? Gibt es dazu Fordrucke oder wie muss das gemacht werden? Zitat:
@ Brati Zitat:
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| AW: Streitrecht abtretbar? |
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| AW: Streitrecht abtretbar? Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Streitrecht abtretbar? Zitat:
Wenn A sowieso anwaltlich vertreten ist, kann er den Dritten auch einfach bevollmächtigen, ihn (gegenüber dem Anwalt) zu vertreten.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Streitrecht abtretbar? Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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