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Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen?

Dies ist eine Diskussion zu Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  • 2 Post By Siobhan

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 09:22
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Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen?

Hallo Leute,

ich habe diesmal eine Frage die ziemlich wichtig ist:

In einem fiktiven Fall ist der Anwalt der Beklagten sowas von schlecht, dass er in seinen Schriftsätzen Dinge schreibt die zwar unwahr sind, aus denen der Kläger jedoch Ansprüche für sich herleiten könnte. Der Kläger bestreitet diesen Vortrag schriftsätzlich. Nun ist dem Kläger doch jetzt plötzlich nach Recherche aufgefallen, dass der Vortrag der Gegenseite ihm in Wahrheit günstig ist.

Für seine eigenen Vortrag hat der Kläger entsprechende Beweise, eine entsprechende Verurteilung zu erreichen ist aussichtsvoll. Noch aussichtsvoller wäre es jedoch wenn er die Bestreitung zurücknehmen könnte.

Es besorgt den fiktiven Kläger, dass er wohl irgendwo gelesen hat, dass Vorbringen in einem Schriftsatz nicht mehr zurückgenommen werden kann. Könnte der Kläger die Bestreitung zurückziehen um eine entsprechende Verurteilung noch aussichtsvoller zu machen?

Weiß jemand Rat?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 22:14
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AW: Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen?

Zitat:
Zitat von DrumBum Beitrag anzeigen
Es besorgt den fiktiven Kläger, dass er wohl irgendwo gelesen hat, dass Vorbringen in einem Schriftsatz nicht mehr zurückgenommen werden kann. Könnte der Kläger die Bestreitung zurückziehen um eine entsprechende Verurteilung noch aussichtsvoller zu machen?
Zum ersten Satz: Das kommt darauf an.

Rechtsvorbringen kann man jederzeit beliebig ändern, es hat prozessual keine Funktion.

Tatsachenvortrag kann (und muß man) man (natürlich) berichtigen (aber darf man nicht verfälschen) - der Richter wird sich die geänderte Darstellung ansehen und seine Schlüsse daraus ziehen; es ist aber nicht so, daß er das ursprüngliche Vorbringen per se außer Acht lassen müßte.

Prozeßerklärungen (Klagerücknahme, Anerkenntnis usw.) kann man in der Regel nicht zurücknehmen.

Ein Geständnis kann man nur eingeschränkt widerrufen, man muss dann beweisen, dass es unwahr ist UND auf einem Irrtum beruht.

Bestreiten - sozusagen das Gegenteil vom Geständnis - KANN man m. E. grundsätzlich durch Geständnis ersetzen, das ist prozeßrechtlich nicht behindert. Über die so dann doch zugestandenen Tatsachen wird das Gericht dann keinen Beweis mehr erheben (dürfen). ABER trotzdem ist dieses Vorgehen prozeßrechtlich nicht einwandfrei, weil auch das Geständnis m. E. der Wahrheitspflicht unterliegt; theoretisch wäre auch an Prozeßbetrug zu denken (Unterhalten eines Irrtums), in der Praxis wohl schwer zu verfolgen/nachzuweisen.

Wenn man ein Bestreiten einfach nur zurücknimmt, führt das auch dazu, daß die Behauptung des Gegners als zugestanden gilt; in diesem Fall bleibt man wohl sauber (also keine Lüge bzw. kein Prozeßbetrug), aber kann das Gericht im Gegenzug davon abweichende Tatsachen annehmen, wenn es gewichtige Zweifel an der Richtigkeit hat.

Der zweite Satz, die Frage, wurde damit auch beantwortet.

Übrigens ist es eine GANZ ANDERE Frage, was der Richter von einem solchen Vorgehen hält. Mag er auch prozessual gezwungen sein, ein solches Geständnis zu berücksichtigen - wenn er erkennt, daß er verarscht wird, dreht er vielleicht an einem anderen Rädchen. Ist auch nur ein Mensch.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 18:29
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AW: Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen?

Danke Soliton, ich hatte übersehen, dass du geantwortet hattest.

Du gibst einige berechtigte Denkanstößte. Vllt sollten man weiterhin bei der Wahrheit bleiben und in einem Schriftsatz lediglich das Gericht darauf hinweisen, dass "bereits unter dem falschen Vortrag der Beklagten dieser und jener Anspruch" bestehen würde.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 20:09
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AW: Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen?

Hi,

Zitat:
In einem fiktiven Fall ist der Anwalt der Beklagten sowas von schlecht, dass er in seinen Schriftsätzen Dinge schreibt die zwar unwahr sind,
Ich glaube auf diese Unsitte greifen nicht nur schlechte Anwälte zurück. Ich habe auf der gegenüberliegenden Seite schon genug Kollegen erlebt die sich die "Taktik der prozessualen Beweisbarkeit" (so nenne ich das zumindest, bestimmt gibt es hierfür auch einen echten Fachausdruck) auf die Fahnen geschrieben haben. Es geht ihnen dabei niemals um die Frage was tatsächlich war, sondern vielmehr um die Frage was ist prozessual zu beweisen und was beweisbar. Deshalb zeichnen sich deren Schriftsätze zumeist dadurch aus, dass so gut wie alles bestritten wird. Danach folgt eine teilweise verdrehte Darstellung der Geschichte, die zufällig genau an den entscheidungserheblichen Stellen abweicht. Kann einen ganz kirre machen...

Zitat:
aus denen der Kläger jedoch Ansprüche für sich herleiten könnte
und der fiktive Kläger ist sicher, dass das aus Blödheit geschieht? Gibt es nicht vielleicht irgendeinen Grund weshalb die gegnerische Partei von diesem Vortrag profitieren könnte?

Zitat:
Nun ist dem Kläger doch jetzt plötzlich nach Recherche aufgefallen, dass der Vortrag der Gegenseite ihm in Wahrheit günstig ist.

Für seine eigenen Vortrag hat der Kläger entsprechende Beweise, eine entsprechende Verurteilung zu erreichen ist aussichtsvoll. Noch aussichtsvoller wäre es jedoch wenn er die Bestreitung zurücknehmen könnte.
besser kann es doch gar nicht sein, anstatt zu lügen teilt man dem Gericht eben mit, das es selbst wenn es der gegnerischen Partei glauben wollte es immer noch wie folgt zu befinden habe,weil...

Zitat:
Noch aussichtsvoller wäre es jedoch wenn er die Bestreitung zurücknehmen könnte.
Würde ich in einer solchen Situation in keinem Fall machen. Vorallem, wenn man so oder so obsiegen sollte. Im Zweifel kommt es dann doch an einem Punkt doch auf die eigene Glaubhaftigkeit an...
Und ansonsten stimme ich auch den Ausführungen von Soliton zu.

also dann liebe Grüße
Siobhan
Casa and Soliton like this.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 15:28
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AW: Streitiges im Zivilprozess: Bestreitung zurücknehmen?

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
Deshalb zeichnen sich deren Schriftsätze zumeist dadurch aus, dass so gut wie alles bestritten wird. Danach folgt eine teilweise verdrehte Darstellung der Geschichte, die zufällig genau an den entscheidungserheblichen Stellen abweicht. Kann einen ganz kirre machen...
Im fiktiven Fall sind genau diese entscheidungserheblichen Stellen laut Anwalt der Gegenseite stets "nachweislich" anders

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
und der fiktive Kläger ist sicher, dass das aus Blödheit geschieht? Gibt es nicht vielleicht irgendeinen Grund weshalb die gegnerische Partei von diesem Vortrag profitieren könnte?
Yep! Der fiktive Anwalt hat versucht eine Überleitung zu schaffen in einer Art und Weise, dass sein eigener Vortrag noch zumindest ein kleines bisschen glaubhaft ist. Der Richter hat schon im Einst.V.-Verfahren (ohne das der Kläger außer EidesV. einen Beweisantritt beschritten hätte) gemerkt wer hier Mist erzählt. Der Kläger hat sich durch einen Haufen Kommentare durchgearbeitet: der Vortrag der Beklagten würde denen das Genick brechen wenn der Kläger es nicht bestreiten würde.

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
besser kann es doch gar nicht sein, anstatt zu lügen teilt man dem Gericht eben mit, das es selbst wenn es der gegnerischen Partei glauben wollte es immer noch wie folgt zu befinden habe,weil...
Hört sich gut an!
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