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SicherungsHypothek: Löschungsbewilligung zug um zug?

Dies ist eine Diskussion zu SicherungsHypothek: Löschungsbewilligung zug um zug? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 28.04.2006, 11:22
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SicherungsHypothek: Löschungsbewilligung zug um zug?

Hallo Forum,

folgende Konstellation: Scheidung; Zugewinnausgleich; titulierte Förderung;
Aufgrund der titulierten Forderung ist eine Sicherungshypothek (für Mann) auf des Grundstück von Frau eingetragen wurden. Mann betreibt ebenfalls die Zwangsversteigerung des Grundstücks.

Frau will Förderung bezahlen, wenn Sie zug und zug eine Löschungsbewilligung und Antragsrücknahme der Zwangsversteigerungen erhält.

Frage:

ist es rechtens das Frau die Löschungsbewilligung zug um zug verlangt? Es besteht doch ein einseitiges Schuldverhältnis. Ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Frau kann doch erst nach Zahlung eine Löschungsbewilligung verlangen, oder?

wie sieht es mit der Antragsrücknahme der Zwangsversteigerung aus? hier sehe ich es ähnlich, oder?

Ich bin mir bei beiden dingen sehr unsicher, und würde mich über hinweise sehr freuen.

Gruß

Penezilin
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