Dies ist eine Diskussion zu Schuldnertrick erfolgreich ????????????? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Schuldnertrick erfolgreich ????????????? Mal angenommen eine Immobilie wurde zwangsversteigert. Ersteher ist der Sohn der Schuldnerin, welcher sich im Rahmen einer anfechtbaren Handlung (Gläubigerbetrug) an dritter Stelle in das Grundbuch einträgt. An 1. Stelle steht Bank A, an 2.Stelle steht Bank B, an 3. Stelle stand zunächst Bank C. Das Darlehen der Bank C wurde aber von der Schuldnerin bereits vor einigen Jahren zurückgezahlt. Die dadurch entstandene Eigentümergrundschuld wird sodann von der Schuldnerin an ihren Sohn abgetreten und dieser wiederum trägt sich somit dann kurz vor der Zwangsversteigerung nach weiterer Abtretung seitens der Bank C an ihn in das Grundbuch in den Rang der Bank C ein, übernimmt folglich die Grundschuld in Höhe von ca. 100.000,00 Eur. Nun geht der Versteigerungserlös nach dem Verteilungstermin vom Gericht zur erstrangig eingetragenen Bank A, die voll dinglich angemeldet und ca. 300.000,00 Eur erhalten würde. Bank A errechnet nun ihre persönliche Forderung (ca. 160.000,00 Eur) und reicht ca. 140.000,00 Eur an die nachrangige Gläubigerin (Bank B) weiter, die eine persönliche Forderung in Höhe von ca. 40.000,00 Eur hat. Der Ersteher steht im Rang (ehemals Bank C) danach und erhält dann von Bank B ca. 100.000,00 Eur von seinem Meistgebot zurück. Zwischem dem Ersteher und dem dann folgenden Gläubiger D ist ein Rechtsstreit (Anfechtungsverfahren) über die Rangfolge anhängig. Welches Rechtsmittel hat der (noch) nachrangige Glaübiger D, um zu verhindern, daß die Bank B an den Ersteher (Sohn der Schuldnerin) die 100.000,00 EUR auszahlt ? Hier noch eine zusätzliche Information. Die Eigentümerin hatte bereits im Jahr im September 2006 ihrem Sohn ein lebenslanges Wohnrecht und eine Grundschuld in Höhe von 75.000,00 Eur in das Grundbuch eintragen lassen. Die Ansprüche des Gläubigers D gegen die Eigentümerin wurden im Jahr 2007 in das Grundbuch eingetragen. Mit einer Klage nach dem Anfechtungsgesetz wurden die Eintragungen der Eigentümerin zugunsten ihres Sohnes aus 2006 erfolgreich, zuerst erstinstanzlich vor dem Landgericht, dann vor dem Oberlandesgericht angefochten. Der Tenor des rechtskräftigen Urteils vom 28.12.2010: Der Beklagte hat dem Kläger den Vorrang vor dem lebenslangen Wohnrecht und der eingetragenen Grundschuld in Höhe von 75.000,00 Eur zu überlassen. Der weitere Grundbucheintrag zugunsten des Sohnes von August 2010 konnte in dieses Anfechtungsverfahren nicht mehr eingepflegt werden. Hier wurde am 22.02.2011 eine entsprechende Klage ausgebracht. Diese Klage nach dem Anfechtungsgesetz stoppt jedoch nicht den Geldfluß vom ZV-Gericht nach Bank A, von da nach Bank B und von hier zum Sohn. Und den gilt es zu stoppen !!!!!!!! Aber wie ???????? Geändert von Sensen (03.03.2011 um 09:11 Uhr). Grund: KONKRETISIERUNG |
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| AW: Schuldnertrick erfolgreich ????????????? Seid ihr alle ratlos ??????????? |
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