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Schmerzensgeld

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 29.03.2011, 10:52
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Schmerzensgeld

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Jemand erhielt eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung, weil er jemand anderem unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Bei der Polizei machte er eine Aussage in der er betonte dass er zuvor von dem angeblichen "Opfer" mit einem Glas angegriffen wurde und sich gegen ihn verteidigte. Dabei streifte er leicht dessen Gesicht mit den Fingern / flachen Hand als er den Glas-Angriff abwehrte.

Der jenige, der sich verteidigte, kam unverletzt aus der Angelegenheit heraus. Der jenige der zunächst mit dem Glas angegriffen hatte, hat angeblich eine Nasenbeinprellung, Platzwunde und Schädelprellung erhalten, was er ärztlich nachgewiesen hat, was jedoch in keinster Weise vorstellbar ist.

Nun, das Verfahren wurde eingestellt, da von der Staatsanwaltschaft kein Täter festgestellt werden konnte.

Das angebliche Opfer (welches zuvor mit dem Glas angriff) verlangt nun über einen Anwalt 1000 € Schmerzensgeld sowie die Übernahme seiner Anwaltskosten in einem außergerichtlichen Vergleich.

Ist der jenige, der sich dem Glas-Angriff in einer Notwehrsituation zur Wehr gesetzt hat, nun verpflichtet, seinem Angreifer auch noch Geld für dessen entstandenen Schäden zu bezahlen? Oder sollte er es auf ein Zivilverfahren ankommen lassen?

mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 10:58
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AW: Schmerzensgeld

Zitat:
Zitat von Therion Beitrag anzeigen
Dabei streifte er leicht dessen Gesicht mit den Fingern / flachen Hand als er den Glas-Angriff abwehrte.
Irgendwie kommt es bei solchen "Notwehrsituationen" verdächtig oft zu einem "leichten Streifen". Dass dadurch eine
Zitat:
Nasenbeinprellung, Platzwunde und Schädelprellung erhalten, was er ärztlich nachgewiesen hat
zustandekommt, ist schon bemerkenswert.

Zitat:
Ist der jenige, der sich dem Glas-Angriff in einer Notwehrsituation zur Wehr gesetzt hat, nun verpflichtet, seinem Angreifer auch noch Geld für dessen entstandenen Schäden zu bezahlen? Oder sollte er es auf ein Zivilverfahren ankommen lassen?
Das muss er selber entscheiden. Der Kläger muss seinen Anspruch vor Gericht glaubhaft machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 11:06
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AW: Schmerzensgeld

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der Kläger muss seinen Anspruch vor Gericht glaubhaft machen.
wobei es durchaus möglich ist, dass er das kann. die vorherige einstellung im strafverfahren, lässt keine aussage zu, dass das nicht möglich ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 11:19
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AW: Schmerzensgeld

So tatsächlich eine Notwehr gegeben war stellt sich die Frage für den "Jemand" eigentlich nicht.

Warum und nach welcher Norm wurde das Verfahren "nur" eingestellt?
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Alt 29.03.2011, 11:29
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AW: Schmerzensgeld

(lt. Schreiben der Staatsanwaltschaft Das Verfahren ist eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
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Alt 29.03.2011, 11:32
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AW: Schmerzensgeld

Zitat:
Zitat von Therion Beitrag anzeigen
(lt. Schreiben der Staatsanwaltschaft Das Verfahren ist eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
wie jetzt? Für die Verletzungen konnte kein Täter ermittelt werden?
Dann kann wohl unser "Jemand" die KV auch durch Notwehr nicht verursacht haben .... irgendwie undurchsichtig.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 11:50
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AW: Schmerzensgeld

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Für die Verletzungen konnte kein Täter ermittelt werden?
Das klingt danach, als wäre der Staatsanwalt der Meinung, die ärztlich bescheinigten Verletzungen wären nicht in Zusammenhang mit der "Notwehr" entstanden.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 13:33
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das klingt danach, als wäre der Staatsanwalt der Meinung, die ärztlich bescheinigten Verletzungen wären nicht in Zusammenhang mit der "Notwehr" entstanden.
könnte so sein. Absolut unverständlich ist dann aber die Schmerzensgeldforderung gegen "Jemand".

Vorbehaltlich weiterer "Erkenntnisse" würde ich die Forderung dann zurückweisen und die Gegenseite ggf. auflaufen lassen.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 17:13
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AW: Schmerzensgeld

Wobei der Beklagte für die Notwehrlage beweis- und darlegungspflichtig ist. Das ist wesentlich schwieriger als im Strafprozess.
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körperverletzung, schmerzensgeld, strafrecht, zivilprozess

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