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Schaden außerhalb eines Clubs - ist der Veranstalter haftbar?

Dies ist eine Diskussion zu Schaden außerhalb eines Clubs - ist der Veranstalter haftbar? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 16.01.2012, 14:10
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Schaden außerhalb eines Clubs - ist der Veranstalter haftbar?

Hallo allesamt,

angenommen, Partei A hat eine Gbr und veranstaltet regelmäßig professionelle Partys in einem Club, in dem sie sich einmieten.

Nun schädigen Partygäste auf dem Nachhauseweg in einer angrenzenden Straße am Club diverse parkende Autos. Partei A bekommt davon natürlich nichts mit, da sie sich im Club aufhält. Auch die Security bemerkt es nicht, obwohl diese natürlich auch draußen steht.

Es geht hier weder um eine "Facebook-Party" noch um eine Privatparty.

Kann Partei A auf irgendeine Art und Weise für diesen Schaden haftbar gemacht werden? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir: nein (evtl. mit der Einschränkung, dass der Veranstalter nicht 3.000 Leute eingeladen hat für eine Location, die nur 100 Leute fasst.) In diesem fiktiven Fall ist die Veranstaltung zwar gut besucht gewesen, aber nicht maßlos überfüllt.

Ich habe zwar diverse Infos über Urteile zu den so genannten Facebook-Partys gefunden, aber die beziehen sich ja eher auf diese unkontrollierten Privatpartys.

Im o.g. fiktiven Fall geht es aber um eine "ganz normale" Veranstaltung, die vorwiegend per Presse kommuniziert wurde - und bei der ein paar Gäste auf dem Nachhauseweg offensichtlich ihre Manieren vergessen haben.

Bei Antworten bitte ich um Verweise auf Urteile und Paragraphen.

Danke und viele Grüße
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