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Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis

Dies ist eine Diskussion zu Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 12.01.2010, 10:47
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Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis

Wie sieht es aus, wenn z.B. in einem gerichtlich angeordneten Gutachten der Sachverständige gravierende Fehler macht, da er falsche Daten und Fakten zugrundelegt und aufgrund dessen zu einem falschen Ergebnis kommt? Für dieses Gutachten wurde von den Parteien ein Kostenvorschuss ans Gericht bezahlt.

Wenn nun der gravierende Fehler und somit ein falsches Endergebnis des Sachveständigen von einer Partei bewiesen werden kann und darauf hin ein neues Gutachten von einem anderen Sachverständigen eingeholt werden muss, wie sieht es dann aus:

1. Hat nun der falsch beurteilende Sachverständige trotzdem Anrecht auf eine Bezahlung seiner (nunmehr nachgewiesenen falsch erbrachten) Leistung ?

2. Wer muss das 2. Gutachten zahlen, das je erst durch das nachgewiesene falsche Ergebnis des 1. Sachverständigengutachtens erforderlich wurde?
Werden mit diesen nunmehr zusätzlich erforderlichen Kosten nochmals die Parteien belastet oder muss hierfür der nachgewiesen falsch beurteilende erste Sacherständige haften?
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Alt 15.01.2010, 19:02
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Thumbs up AW: Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis

Sachmängelhaftung

nach §633 Abs.1. hat der Unternehmer(Gutachter)dem Besteller(Auftraggeber) das Werk(Gutachten) frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Was Sachmängel sind,ist §633 Abs.2 BGB durch Umkehrschluß zu entnehmen.

-Gutachten objektiv falsch
-falsche Messungen,Rechenfehler,Ablesfehler,anwendung falscher Formeln,Unvollständigkeit,unlogischer Aufbau, unleserliche Ausführungen...

Da der SV gestzlich verpflichtet ist,das Gutachten mangelfrei zu erstellen, hat er-selbst wenn ihn kein Verschulden trifft-die last der Beseitigung eventueller Mängel oder im Falle seines Verschuldens auch deren Folgen zu tragen...

Der erste Schritt wäre nach§ 635abs.1.BGB die Nacherfüllung zu verlangen.

aber die Nacherfüllung darf nicht kleinlich sein10€ und auch nicht zu immens10.000€
da gibt es wieder andere Kategorien.(dat eine lohnt sich nicht und das andere kann der sv nicht bezahlen)

Haben Sie die Nacherfüllung verlangt?

mfg
Fa. Kaisen
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 19:16
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AW: Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis

Zitat:
Zitat von faulo
Sachmängelhaftung

nach §633 Abs.1. hat der Unternehmer(Gutachter)dem Besteller(Auftraggeber) das Werk(Gutachten) frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Was Sachmängel sind,ist §633 Abs.2 BGB durch Umkehrschluß zu entnehmen.

-Gutachten objektiv falsch
-falsche Messungen,Rechenfehler,Ablesfehler,anwendung falscher Formeln,Unvollständigkeit,unlogischer Aufbau, unleserliche Ausführungen...

Da der SV gestzlich verpflichtet ist,das Gutachten mangelfrei zu erstellen, hat er-selbst wenn ihn kein Verschulden trifft-die last der Beseitigung eventueller Mängel oder im Falle seines Verschuldens auch deren Folgen zu tragen...

Der erste Schritt wäre nach§ 635abs.1.BGB die Nacherfüllung zu verlangen.

aber die Nacherfüllung darf nicht kleinlich sein10€ und auch nicht zu immens10.000€
da gibt es wieder andere Kategorien.(dat eine lohnt sich nicht und das andere kann der sv nicht bezahlen)

Haben Sie die Nacherfüllung verlangt?

mfg
Fa. Kaisen
Wie wär's mit § 839 a BGB?
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