Dies ist eine Diskussion zu Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis Wenn nun der gravierende Fehler und somit ein falsches Endergebnis des Sachveständigen von einer Partei bewiesen werden kann und darauf hin ein neues Gutachten von einem anderen Sachverständigen eingeholt werden muss, wie sieht es dann aus: 1. Hat nun der falsch beurteilende Sachverständige trotzdem Anrecht auf eine Bezahlung seiner (nunmehr nachgewiesenen falsch erbrachten) Leistung ? 2. Wer muss das 2. Gutachten zahlen, das je erst durch das nachgewiesene falsche Ergebnis des 1. Sachverständigengutachtens erforderlich wurde? Werden mit diesen nunmehr zusätzlich erforderlichen Kosten nochmals die Parteien belastet oder muss hierfür der nachgewiesen falsch beurteilende erste Sacherständige haften? |
| |||
| Sachmängelhaftung nach §633 Abs.1. hat der Unternehmer(Gutachter)dem Besteller(Auftraggeber) das Werk(Gutachten) frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen. Was Sachmängel sind,ist §633 Abs.2 BGB durch Umkehrschluß zu entnehmen. -Gutachten objektiv falsch -falsche Messungen,Rechenfehler,Ablesfehler,anwendung falscher Formeln,Unvollständigkeit,unlogischer Aufbau, unleserliche Ausführungen... Da der SV gestzlich verpflichtet ist,das Gutachten mangelfrei zu erstellen, hat er-selbst wenn ihn kein Verschulden trifft-die last der Beseitigung eventueller Mängel oder im Falle seines Verschuldens auch deren Folgen zu tragen... Der erste Schritt wäre nach§ 635abs.1.BGB die Nacherfüllung zu verlangen. aber die Nacherfüllung darf nicht kleinlich sein10 und auch nicht zu immens10.000 da gibt es wieder andere Kategorien.(dat eine lohnt sich nicht und das andere kann der sv nicht bezahlen) Haben Sie die Nacherfüllung verlangt? mfg Fa. Kaisen |
| |||
| AW: Sachverständiger kommt aufgrund falscher Ansätze zu falschem Ergebnis Zitat:
Wie wär's mit § 839 a BGB? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Photovoltaikanlage zu klein aufgrund falscher Dachmaße | Baurecht | 28.12.2009 16:24 |
| Fristlose Kündigung aufgrund falscher Forderung? | Mietrecht | 20.11.2009 08:56 |
| Kinder und Jugendliche profitieren von Ganztagsschulen - Fachtagung von GFPF und DIPF kommt zu deutlichem Ergebnis | Nachrichten: Wissenschaft | 04.09.2009 17:00 |
| Haftung für Schäden bei Wohnungsdurchsuchung aufgrund falscher Verdächtigung | Polizeirecht | 06.07.2008 21:19 |
| geprüfter Sachverständiger | Gewerberecht | 27.03.2008 10:11 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios