Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Soweit ich mich erinnere, kann dagegen nur mit der Gehörsrüge (§321a ZPO) noch vorgegangen werden, deren Voraussetzungen sind aber eng zu verstehen, sprich, das wird nur ganz selten klappen. Die Norm soll auch nur eine durch ein BVerfG-Urteil nötig gewordene theoretische Möglichkeit der Gerichte sein, da auch bei unanfechtbaren instanzabschließenden Entscheidungen eine Möglichkeit der Selbstkorrektur gegeben sein muss. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Eine Gehörsrüge würde doch voraussetzen, dass rechtliches Gehör versagt wurde? Ich rede hier eher von einer kaum vertretbaren Beweiswürdigung durch das Gericht, oder Verstößen gegen allgemeine Denkgrundsätze in der Urteilsbegründung. |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Zitat:
|
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Ein Gericht kann also ein erstinstanzliches Urteil fällen, das einigermaßen gaga ist und den Geruch von Willkür hat, und dem gepeinigten Untertanen steht kein anderes Mittel zur Verfügung als die Verfassungsbeschwerde, die selten zur Entscheidung angenommen wird, und noch seltener zum Erfolg führt? ![]() In dem Falle wäre das einzige Problem von Verfassungsrang, dass die Möglichkeit ein Urteil zu überprüfen zu lassen nicht eingeräumt wird. |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Im Anschluß an Atlantis ist die Erwachsenheitssumme nicht erreicht. Die Berufung wäre nur dann dann statthaft, wenn sie zugelassen wäre. Kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht ist wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes die Gehörsrüge gem. § 321 a ZPO zu erheben.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Vielen Dank für den erneuten Hinweis auf die Gehörsrüge. Soweit ich weiß, kommt die Gehörsrüge nur in Frage, wenn Beweis angeboten wurde, und das Gericht den Beweis nicht erhoben hat, und der Beweis entscheidend für den Ausgang des Verfahrens war. Leider kann ich im Moment nicht erkennen, in welchen Fällen die Gehörsrüge außerdem anwendbar ist. Geändert von Petzi2 (17.11.2007 um 22:10 Uhr). |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Zitat:
Das führt seitens der Gerichte sicherlich auch nicht zu gesteigerter Sorgfalt bei der Sprechung selbiger Urteile. Ich will niemandem etwas unterstellen, aber wer kein Korrektiv zu erwarten hat, kann im Grunde willkürlich oder auch fahrlässig agieren. Ich habe ja Verständnis, dass nicht um jeden unbezahlten Döner in mehreren Instanzen gestritten werden muss, aber bei 600 Euro nebst Verfahrenskosten usw. sollte schon eine Überprüfbarkeit gewährleistet sein. |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Der Gesetzgeber hat in Form der Berufungssumme eine Grundsatzentscheidung getroffen, nach der im Interesse der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege bei bestimmten Streitigkeiten weniger Rechtsmittel möglich sind, als bei anderen. Das ist, da die Rechtspflege ebenfalls Verfassungsrang hat, mE nicht ernsthaft zu beanstanden, zumal in Form der Gehörsrüge sowie der Verfassungsbeschwerde ja eben doch Möglichkeiten bestehen, in krassen Einzelfällen etwas gegen nicht berufungsfähige Urteile zu tun. Ach so: Und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Begründung wirklich willkürlich sein sollte. Allerdings sollte dies mit einem Juristen abgesproche sein, da der Nichtjurist unter Umständen Entscheidungen für willkürlich halten kann, welche einem Juristen sofort eingängig sind... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Rechtsmittel gegen Urteil des Amtsgerichtes Hallo, mir ist jetzt nicht klar, in welcher Weise durch die Einschränkung ordentlicher Rechtsmittel die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gefördert werden könnte. Das könnte man lediglich nachvollziehen, wenn es einen krassen Mangel an Juristen gäbe, was wohl nicht der Fall zu sein scheint. Außerdem hat mir bislang keiner erklärt, ob und wie die Gehörsrüge auf unvertretbare Urteile angewendet werden kann. Danke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rechtsmittel Urteil angenommen? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 10.04.2009 14:04 |
| Rechtsmittel gegen Streitwertfestsetzung? | Kostenrecht | 15.02.2009 15:59 |
| Rechtsmittel gegen Beurteilung | Beamtenrecht | 13.07.2008 09:56 |
| Rechtsmittel gegen LG Beschluss! | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 02.12.2007 19:00 |
| Rechtsmittel gegen Behörden | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 30.08.2006 22:06 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios