
22.08.2011, 14:10
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Oct 2010
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| Rechtsmittel bei Zwangsräumung Angenommen es gibt einen Räumungstitel per Anerekennungsurteil wegen regelmäßig unpünktlicher Mietzahlung, ohne Schutzfrist. Im Termin hat der Kläger aber auf Drängen des Gerichts erklärt, er werde auf die Vollstreckung verzichten, wenn der Schuldner in den nächsten 6 Monaten pünktlich zahlt. So erhielt er eine exakte Erklärung zum 3. Werktag. Im 6. Monat kam die Zahlung dann einen Tag zu spät an. Pech gehabt. Jetzt wurde die Räumung beauftragt. Was kann ein Mieter gegen die Mitteilung des Räumungstermins vom GV nun noch machen? Womit und bis wann muss der Vermieter rechnen? |