Dies ist eine Diskussion zu Rechtens oder nicht? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rechtens oder nicht? Ich habe mal eine Frage: Mein Schwager ist vor 2 Jahren innerhalb der gleichen Stadt umgezogen,da arbeitslos geworden und Wohnung zu teuer. Nun ist es so das von der alten Wohnung, noch Schulden bei den Stadtwerken für Strom und Gas bestehen. In der neuen kleineren Wohnung hat er bislang die Abschläge für Strom und Gas regelmäßig bezahlt. Nun haben Ihm die Stadtwerke ,nachdem eine Ratenzahlung von denselbigen abgelehnt wurde,Ihm eine Sperre für Strom und Gas in der neuen Wohnung angedroht, wenn er nicht die rückständigen Schulden begleichen würde. Können die das machen, obwohl das ein ganz anderer Vertrag mit denen ist? Gruß Walter |
| |||
| AW: Rechtens oder nicht? Hi, ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz. Natürlich "können die das". Gläubiger ist und bleibt der Stromlieferant. Glaubt denn der Schuldner, er braucht die Altschulden nicht mehr auszugleichen? Wenn er keinen Willen zum Abbau der Rückstände zeigt, dann sind selbstredend Konsequenzen zu erwarten...
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
| |||
| AW: Rechtens oder nicht? Hallo 13, danke für deine Antwort. Es ist aber nicht so das er die Ratenzahlung abgelehnt hat, sondern die Stadtwerke. Aber ich denke mir das die doch nicht Ihm den Strom in der jetzigen Wohnung abstellen können,da die Schulden sich ja auf ein ganz anderes Vertragkonto bezieht. Bei diesem besteht ja kein Zahlungsverzug. Oder liege ich jetzt da ganz falsch? Natürlich ist er bestrebt auch die Altschulden abzubauen,aber zur Zeit stellt sich der Energielieferant stur und will die ausstehenden Beträge auf einmal bezahlt haben. Gruß Walter |
| |||
| AW: Rechtens oder nicht? Was vielfach untergeht, ist die Tatsache, dass man keinen Anspruch auf Einräumung von Ratenzahlungen hat. Das ist lediglich ein freiwilliges Entgegenkommen des Gläubigers. Die (für den neuen Vertrag) geleisteten Zahlungen - so vermute ich - wird der Gläubiger, wie es meist üblich ist, auf die ältesten Schulden verrechnen, so dass die Überlegung, der jetzige Vertrag sei voll bezahlt, nicht zutrifft. Aber selbst wenn nicht so verrechnet wird, ist es der gleiche Gläubiger, der noch Forderungen hat und so kann er bei Nichtzahlung Konsequenzen ziehen. Es macht immer einen guten Eindruck, wenn man eine Teilrate zahlt und dann noch einmal mit dem Sachbearbeiter verhandelt. Hat der Gläubiger jedoch erhebliche negative Erfahrungen aus der Vergangenheit und lässt nicht mit sich reden, dann bleibt nur die Begleichung der Außenstände.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Diebstahl oder doch Rechtens | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 19.05.2008 07:36 |
| Rechtens oder nicht??? | Arbeitsrecht | 22.04.2008 14:05 |
| Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens | Internetrecht | 02.04.2008 19:40 |
| Betrügerfirma? Oder alles rechtens. | Verbraucherrecht | 02.03.2007 08:36 |
| Vertrag rechtens oder nicht? | Internetrecht | 02.06.2006 08:08 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios