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Rechtens oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtens oder nicht? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2005, 10:35
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Rechtens oder nicht?

Hallo erst mal in diesem Forum!

Ich habe mal eine Frage:

Mein Schwager ist vor 2 Jahren innerhalb der gleichen Stadt umgezogen,da arbeitslos geworden und Wohnung zu teuer.

Nun ist es so das von der alten Wohnung, noch Schulden bei den Stadtwerken für Strom und Gas bestehen.

In der neuen kleineren Wohnung hat er bislang die Abschläge für Strom und Gas regelmäßig bezahlt.
Nun haben Ihm die Stadtwerke ,nachdem eine Ratenzahlung von denselbigen abgelehnt wurde,Ihm eine Sperre für Strom und Gas in der neuen Wohnung angedroht, wenn er nicht die rückständigen Schulden begleichen würde.

Können die das machen, obwohl das ein ganz anderer Vertrag mit denen ist?

Gruß
Walter
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2005, 18:40
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AW: Rechtens oder nicht?

Hi,

ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz.
Natürlich "können die das". Gläubiger ist und bleibt der Stromlieferant. Glaubt denn der Schuldner, er braucht die Altschulden nicht mehr auszugleichen? Wenn er keinen Willen zum Abbau der Rückstände zeigt, dann sind selbstredend Konsequenzen zu erwarten...
__________________
Gruß
13
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2005, 20:31
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AW: Rechtens oder nicht?

Hallo 13,

danke für deine Antwort.

Es ist aber nicht so das er die Ratenzahlung abgelehnt hat, sondern die Stadtwerke.

Aber ich denke mir das die doch nicht Ihm den Strom in der jetzigen Wohnung abstellen können,da die Schulden sich ja auf ein ganz anderes Vertragkonto bezieht.
Bei diesem besteht ja kein Zahlungsverzug.
Oder liege ich jetzt da ganz falsch?

Natürlich ist er bestrebt auch die Altschulden abzubauen,aber zur Zeit stellt sich der Energielieferant stur und will die ausstehenden Beträge auf einmal bezahlt haben.

Gruß
Walter
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2005, 20:55
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AW: Rechtens oder nicht?

Was vielfach untergeht, ist die Tatsache, dass man keinen Anspruch auf Einräumung von Ratenzahlungen hat. Das ist lediglich ein freiwilliges Entgegenkommen des Gläubigers. Die (für den neuen Vertrag) geleisteten Zahlungen - so vermute ich - wird der Gläubiger, wie es meist üblich ist, auf die ältesten Schulden verrechnen, so dass die Überlegung, der jetzige Vertrag sei voll bezahlt, nicht zutrifft. Aber selbst wenn nicht so verrechnet wird, ist es der gleiche Gläubiger, der noch Forderungen hat und so kann er bei Nichtzahlung Konsequenzen ziehen.
Es macht immer einen guten Eindruck, wenn man eine Teilrate zahlt und dann noch einmal mit dem Sachbearbeiter verhandelt. Hat der Gläubiger jedoch erhebliche negative Erfahrungen aus der Vergangenheit und lässt nicht mit sich reden, dann bleibt nur die Begleichung der Außenstände.
__________________
Gruß
13
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