Dies ist eine Diskussion zu Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid Person A schuldet Firma B Geld Person A bittet um Ratenzahlung Firma B nimmt an und Person A zahlt Monatlich brav 4Monate ist alles ok Dann Gerichtlicher Mahnbescheid Warum erst jetzt, und warum überhaupt Widerspruch eingelegt da Zahlungen erfolgten und erfolgen werden Zum Widerspruch auch Annahme der Ratenzahlung von Firma B beigefügt Firma B schreibt mit Vordrucken an Person A den Widerspruch zurück zu nehmen Muss Person A den Widerspruch zurück nehmen ? Kann trotz Vereinbarung und Einhaltung Mahnbescheid erlassen werden Sieht je immer schlecht in der Schufa aus |
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| AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid Möglicherweise stand eine Verjährung der Forderung im Raume. In diesem Falle ist es üblich - und notwendig! - daß B sich die Forderung titulieren läßt, um eine längere Verjährungsrfist zu erlangen. A sollte also den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen (denn die Forderung des B besteht ja) und Vollstreckungsbescheid gegen sich ergehen lassen - und weiter Raten zahlen. Nimmt A den Widerspruch nicht zurück, wird B sich die Forderung im Wege der Klage titulieren lassen (müssen), dies ist mit weiteren Kosten für A verbunden. |
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| AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid A zahlt doch. Ggf. kann A die Schuld anerkennen. Außerdem kann B simplerweise die Schuld anmahnen, was die Verjährung hemmen sollte. Ein Mahnbescheid ist hier m.E. überzogen und auch der Gläubiger hätte eine Schadensminderungspflicht. |
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| AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid Zitat:
Tut sie aber nicht. Die bloße "Anmahnung" hat keine Verjährungsauswirkungen. |
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