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Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 22.10.2011, 20:29
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Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid

Hallo
Person A schuldet Firma B Geld
Person A bittet um Ratenzahlung
Firma B nimmt an und Person A zahlt Monatlich brav
4Monate ist alles ok
Dann Gerichtlicher Mahnbescheid
Warum erst jetzt, und warum überhaupt
Widerspruch eingelegt da Zahlungen erfolgten und erfolgen werden
Zum Widerspruch auch Annahme der Ratenzahlung von Firma B beigefügt
Firma B schreibt mit Vordrucken an Person A den Widerspruch zurück zu nehmen
Muss Person A den Widerspruch zurück nehmen ?
Kann trotz Vereinbarung und Einhaltung Mahnbescheid erlassen werden
Sieht je immer schlecht in der Schufa aus
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Alt 23.10.2011, 11:02
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AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid

Möglicherweise stand eine Verjährung der Forderung im Raume. In diesem Falle ist es üblich - und notwendig! - daß B sich die Forderung titulieren läßt, um eine längere Verjährungsrfist zu erlangen. A sollte also den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen (denn die Forderung des B besteht ja) und Vollstreckungsbescheid gegen sich ergehen lassen - und weiter Raten zahlen. Nimmt A den Widerspruch nicht zurück, wird B sich die Forderung im Wege der Klage titulieren lassen (müssen), dies ist mit weiteren Kosten für A verbunden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 15:36
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AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid

A zahlt doch.

Ggf. kann A die Schuld anerkennen.

Außerdem kann B simplerweise die Schuld anmahnen, was die Verjährung hemmen sollte.

Ein Mahnbescheid ist hier m.E. überzogen und auch der Gläubiger hätte eine Schadensminderungspflicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 17:24
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AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Außerdem kann B simplerweise die Schuld anmahnen, was die Verjährung hemmen sollte.

Tut sie aber nicht. Die bloße "Anmahnung" hat keine Verjährungsauswirkungen.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 18:10
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AW: Ratenzahlung eingehalten und dann Mahnbescheid

Na gut. Dann wäre zu klären wann die Forderung des B gegen den A entstanden ist.
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