Dies ist eine Diskussion zu Prozesskostenhilfe, Überprüfungsverfahren und bevorstehende Arbeitslosigkeit innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Prozesskostenhilfe, Überprüfungsverfahren und bevorstehende Arbeitslosigkeit Folgender Fall Bürger B stand letztes Jahr vor Gericht (2. Instanz) und es wurde ein Vergleich geschlossen. Damals war B noch in Ausbildung und hatte keine Mittel - so erhielt B Prozesskostenhilfe. Mittlerweile ist B seit kurzer Zeit in einem Beschäftigungsverhältnis, aber B wurde in der Probezeit auf Grund unglücklicher Umstände nahegelegt, zu gehen. Also reichte B die Kündigung ein und sucht gerade eine neue Anstellung. Jedoch hat sich die Gerichtskasse bei B gemeldet und will wissen, wie denn nun Bs wirtschaftlichen Verhältnisse sind, so dass eventuell eine Rückzahlung in Ratenform erfolgen könnte. B weiß auch mittlerweile den Betrag durch den Anwalt, der damals als PKH vom Staat finanziert wurde - es sind mehrere Tausend Euro. B ist aber in Bälde arbeitslos und es besteht auch keine Aussicht auf irgendein Arbeitslosengeld (z. B. wegen eigener Kündigung). Was sollte B im Hinblick auf das Überprüfungsverfahren machen? "Angespartes" braucht B ja für ungewisse Zeit in der Arbeitslosigkeit zum Überleben (unter anderem darf B sich dann selbst krankenversichern). |
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| AW: Prozesskostenhilfe, Überprüfungsverfahren und bevorstehende Arbeitslosigkeit B sollte die Fragen des Gerichts vollständig und korrekt beantworten. Wo ist das Problem? Auf die Arbeitslosigkeit sollte er natürlich auch hinweisen, das wird dann berücksichtigt. Gegen eine eventuelle negative Entscheidung kann mann dann wieder den Rechtsweg beschreiten. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Prozesskostenhilfe, Überprüfungsverfahren und bevorstehende Arbeitslosigkeit Kann man gegen eine "unpassende" Entscheidung der Rechtspfleger/Gerichtskassen tatsächlich den Rechtsweg beschreiten? Eine Art Widerspruch? |
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| AW: Prozesskostenhilfe, Überprüfungsverfahren und bevorstehende Arbeitslosigkeit Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich als Beschluss ergehen, gegen den kann man Beschwerde einlegen. Ob die erfolgreich sein wird hängt aber davon ab, ob das Ergebnis nur "unpassend" oder rechtswidrig ist. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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