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Privatsachen eines anderen loswerden

Dies ist eine Diskussion zu Privatsachen eines anderen loswerden innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 08:19
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Privatsachen eines anderen loswerden

Hallo,

wie wird man juristisch einwandfrei Privatsachen eines anderen los, die dieser nicht abholen will ?

Danke !
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 09:10
V.I.P.
 
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AW: Privatsachen eines anderen loswerden

Schriftlich mit Fristsetzung und Entsorgungsandrohung auffordern!

...sodann Nachfristsetzung

Je nach Größenordnung der Gegenstände?

Soziale Einrichtung; Sperrmüll; .....

...oder Nachsenden, an persönlich, Eltern, Anwalt,.......


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2007, 08:45
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AW: Privatsachen eines anderen loswerden

Zitat:
Zitat von Monaco501
Schriftlich mit Fristsetzung und Entsorgungsandrohung auffordern!

...sodann Nachfristsetzung

Je nach Größenordnung der Gegenstände?

Soziale Einrichtung; Sperrmüll; .....

...oder Nachsenden, an persönlich, Eltern, Anwalt,.......


Lg. aus München
Vielen Dank !

Was kann man tun, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der andere dann behaupten wird, es fehle ein grosser Geldkoffer (oder irgendwas anderes wichtiges) ?

Wenn der Anwalt die Annahme der Sachen verweigert und die kommen zurück ?

"Lieferumfang" etwa 1 Kubikmeter Mist.

Vielen Dank nochmal !
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