Dies ist eine Diskussion zu private Stellplätze innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| private Stellplätze An einem Mietshaus stehen Stellplätze für die Mieter. Diese bezahlen eine Miete und können diese mittels"Poller" auch abschließen. Eines Tages bekommen Sie Post , es steht geschrieben" Wir bitte darum, dass die Stellplätze an drei Tagen unbedingt frei zu halten sind, da wegen der Fassadenarbeiten ein Kran in Überbreite den Platz braucht. Die Mieter haben Verständnis machen ihre Poller runter und parken ihre Autos woanders. Doch dann stellt sich heraus, das der Kran wonanders steht und die Mieter sehen nun keinen Grund mehr, warum sie ihre Parkplätze frei halten sollen. Sie wollen ihre eigenen Autos dort wieder hinstellen. Doch da hat sich längts der Maler dran bedient und hat sich mit seinem Dienstwagen (PKW) dorthin gestellt. Die Mieter sind nun erborst," der Maler muss ja da nicht zwangsläufig parken und kann sich woanders einen Parkplatz suchen" Nun entbrennt ein Streit. Der Maler meint, "ich darf das" kann aber keine Genehmigung vorlegen. Die Mieter warten nun ab, bis der Maler Feierabend macht und stellen dann ihre eigenen Fahrzeuge wieder hin. "Wenn wirklich ein Kran kommt, dann können wir ja wieder wegfahren" Das Gezeter geht weiter, denn der Maler macht Kosten geleten. Er musste sich woanders einen Parkplatz suchen und macht nun die Parkgebühr und den Verlust geltend ( Arbeitszeit) der entstanden ist. Wer hat nun Recht ? |
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