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Privatdarlehen aus Schwarzem Geld

Dies ist eine Diskussion zu Privatdarlehen aus Schwarzem Geld innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 15:08
Boardneuling
 
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Privatdarlehen aus Schwarzem Geld

Hallo zusammen,

Mensch A hat von Mensch B (beides alte Geschäfts-"freunde") ein Privatdarlehen der Summe X bekommen. Nun ist Mensch A schon in weit fortgeschrittenem Alter und wird in absehbarer Zukunft nicht mehr genügend Einkünfte erzielen, um die Raten für das Darlehen zu bezahlen. Es ist davon auszugehen, dass Mensch B diese Summe mit allen zur Verfühgung stehenden Mitteln zurück haben will (also evtl auch über ein Mahnverfahren).

Nun hat Mensch B aber irgendwann einmal dem Menschen A verraten, dass die Summe X aus nicht versteuerten Einkünften stammt, er quasi sein Schwarzgeld an Mensch A verliehen hat (worauf er ganz nebenbei auch noch Zinsen sowie Zinsenzinsen erhoben hat).

Nun ist die Frage, wie sich das Darlehen zur Herkunft dieser Summe X verhält. Falls sich letzten Endes ein Richter mit dem Darlehen beschäftigt, kann dann Mensch A damit rechnen, dass seine Schuld (also Summe X) durch den Umstand gemildert wird, dass das Schwarzgeld war/ist, das er da zurückzahlen muss?

Ich selbst habe so das Gefühl, dass das zwei getrennte paar Stiefel sind. Mensch A schuldet dem Mensch B eine Summe, das ist eine Sache zwischen den beiden. Dass das Schwarzgeld ist, ist wiederum eine Sache zwischen Mensch B und dem Finanzamt und wird nicht zu einem wie auch immer gearteten Vergleich beim Streit um das eigentliche Darlehen führen... oder?

Danke im voraus für jede Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 12:20
V.I.P.
 
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AW: Privatdarlehen aus Schwarzem Geld

Außer, dass B sich durch eine solche Mitteilung des Verdachts der Geldwäsche aussetzen würde, hätte das überhaupt keine Auswirkungen auf die zivilrechtliche Schuld. Warum auch?
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