Dies ist eine Diskussion zu Privatdarlehen aus Schwarzem Geld innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Privatdarlehen aus Schwarzem Geld Mensch A hat von Mensch B (beides alte Geschäfts-"freunde") ein Privatdarlehen der Summe X bekommen. Nun ist Mensch A schon in weit fortgeschrittenem Alter und wird in absehbarer Zukunft nicht mehr genügend Einkünfte erzielen, um die Raten für das Darlehen zu bezahlen. Es ist davon auszugehen, dass Mensch B diese Summe mit allen zur Verfühgung stehenden Mitteln zurück haben will (also evtl auch über ein Mahnverfahren). Nun hat Mensch B aber irgendwann einmal dem Menschen A verraten, dass die Summe X aus nicht versteuerten Einkünften stammt, er quasi sein Schwarzgeld an Mensch A verliehen hat (worauf er ganz nebenbei auch noch Zinsen sowie Zinsenzinsen erhoben hat). Nun ist die Frage, wie sich das Darlehen zur Herkunft dieser Summe X verhält. Falls sich letzten Endes ein Richter mit dem Darlehen beschäftigt, kann dann Mensch A damit rechnen, dass seine Schuld (also Summe X) durch den Umstand gemildert wird, dass das Schwarzgeld war/ist, das er da zurückzahlen muss? Ich selbst habe so das Gefühl, dass das zwei getrennte paar Stiefel sind. Mensch A schuldet dem Mensch B eine Summe, das ist eine Sache zwischen den beiden. Dass das Schwarzgeld ist, ist wiederum eine Sache zwischen Mensch B und dem Finanzamt und wird nicht zu einem wie auch immer gearteten Vergleich beim Streit um das eigentliche Darlehen führen... oder? Danke im voraus für jede Hilfe. |
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