Dies ist eine Diskussion zu (Praktisch anerkannte) Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung bei Handschenkung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| (Praktisch anerkannte) Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung bei Handschenkung? hier mein Beispielsachverhalt: M und F haben geheiratet. Während der Ehe kauft M einige teuere Halsketten, Ringe, Uhren und Münzen und schenkt sie der F ((formlose) Handschenkung), behält aber die Quittungen, Kassenbons, Rechnungen. F und M leben in Gütertrennung. F zieht (vorrübergehend) bei M aus, in eine eigene Wohnung mit eigenem Hausrat und nimmt selbstverständlich ihren Schmuck mit. Nach dem Umzug verstirbt F plötzlich. M behauptet gegenüber den übrigen Erben E, die Halsketten, Ringe, Uhren und Münzen gehörten zu seiner Schmucksammlung (als Kapitalanlage), seien also sein Eigentum und nicht das Eigentum der F. F hätte es nur bei ihrem Auszug mitgenommen/entwendet. Als Nachweis legt er die Quittungen, Kassenbons, Rechnungen vor, von denen nur auf manchen sein Name steht - auf anderen steht gar kein Käufername. a) Ist der Schmuck dem Eigentum des M oder der Erbmasse, also dem Eigentum der F zuzurechnen? b) Bei wem liegt die Beweislast für das Eigentum, bei M oder bei E (stellvertretend für F)? c) Gelten (in praxi) die Quittungen, Kassenbons, Rechnungen als Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung (zugunsten der F) nach § 1006 BGB bei/nach einer (formlosen) Handschenkung (§ 516 BGB), wenn die übrigen Erben E dem M die (vermutete) frühere Handschenkung entgegenhalten? Fällt also der Schmuck in das Eigentum des M? Gilt das für alle Belege oder nur für diejenigen, die sich dem M aufgrund seines darauf (nicht) vermerkten Namens (nicht) eindeutig zuordnen lassen? d) Müssen die übrigen Erben E, die Handschenkung beweisen, damit der Schmuck in die Erbmasse fällt? Oder muss M die Handschenkung widerlegen, sofern die übrigen Erben E diese als plausiblen Grund für den Besitz (und damit das Eigentum nach § 1006 BGB) vermuten? e) Welche Urteile gibt es hierzu eventuell? Ich bin gespannt auf die Antworten der kollektiven Intelligenz dieses wunderbaren Forums. Vielen Dank! Melanie |
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| beweise, eigentum, eigentumsvermutung, nachweise, widerlegung |
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