Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

(Praktisch anerkannte) Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung bei Handschenkung?

Dies ist eine Diskussion zu (Praktisch anerkannte) Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung bei Handschenkung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2011, 15:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melanie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
(Praktisch anerkannte) Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung bei Handschenkung?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

hier mein Beispielsachverhalt:

M und F haben geheiratet. Während der Ehe kauft M einige teuere Halsketten, Ringe, Uhren und Münzen und schenkt sie der F ((formlose) Handschenkung), behält aber die Quittungen, Kassenbons, Rechnungen. F und M leben in Gütertrennung. F zieht (vorrübergehend) bei M aus, in eine eigene Wohnung mit eigenem Hausrat und nimmt selbstverständlich ihren Schmuck mit. Nach dem Umzug verstirbt F plötzlich. M behauptet gegenüber den übrigen Erben E, die Halsketten, Ringe, Uhren und Münzen gehörten zu seiner Schmucksammlung (als Kapitalanlage), seien also sein Eigentum und nicht das Eigentum der F. F hätte es nur bei ihrem Auszug mitgenommen/entwendet. Als Nachweis legt er die Quittungen, Kassenbons, Rechnungen vor, von denen nur auf manchen sein Name steht - auf anderen steht gar kein Käufername.

a) Ist der Schmuck dem Eigentum des M oder der Erbmasse, also dem Eigentum der F zuzurechnen?

b) Bei wem liegt die Beweislast für das Eigentum, bei M oder bei E (stellvertretend für F)?

c) Gelten (in praxi) die Quittungen, Kassenbons, Rechnungen als Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung (zugunsten der F) nach § 1006 BGB bei/nach einer (formlosen) Handschenkung (§ 516 BGB), wenn die übrigen Erben E dem M die (vermutete) frühere Handschenkung entgegenhalten? Fällt also der Schmuck in das Eigentum des M? Gilt das für alle Belege oder nur für diejenigen, die sich dem M aufgrund seines darauf (nicht) vermerkten Namens (nicht) eindeutig zuordnen lassen?

d) Müssen die übrigen Erben E, die Handschenkung beweisen, damit der Schmuck in die Erbmasse fällt? Oder muss M die Handschenkung widerlegen, sofern die übrigen Erben E diese als plausiblen Grund für den Besitz (und damit das Eigentum nach § 1006 BGB) vermuten?

e) Welche Urteile gibt es hierzu eventuell?

Ich bin gespannt auf die Antworten der kollektiven Intelligenz dieses wunderbaren Forums. Vielen Dank!

Melanie
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beweise, eigentum, eigentumsvermutung, nachweise, widerlegung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
(Praktisch anerkannte) Nachweise zur Widerlegung der Eigentumsvermutung bei Handschenkung? Bürgerliches Recht allgemein 24.08.2011 14:24
Wie Wo Was ich soll Nachweise erbringen ? Sozialrecht 12.07.2010 10:05
Anfechtung Handschenkung Allgemeines Forum für Jurastudenten 11.01.2009 20:47
SE, Schaum und keine Nachweise Mietrecht 06.07.2006 18:38
Gewährleistungsansprüche bei Handschenkung Bürgerliches Recht allgemein 13.04.2004 09:24





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN