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PKW beschädigt aus der Werkstatt bekommen

Dies ist eine Diskussion zu PKW beschädigt aus der Werkstatt bekommen innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 22:43
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PKW beschädigt aus der Werkstatt bekommen

Moin,

vor etwa 2 Monaten wurde ein PKW in die Werkstatt gegeben, weil die Freilaufnaben für das Allrad Geräusche machte.
Nach der Abholung des PKW´s stellte der Besitzer 3 Tage später fest, daß das Dach des Fahrzeugs über die gesammte Breite im Heckbereich eingedrückt ist.
Der Schaden wurde erst durch eine Handwäsche am Fahrzeug entdeckt.

Der Besitzer fuhr zur Werksatt, ließ den Chef rauskommen und bat, daß er sich eine Beschädigung anschauen möchte.
Es war
1. kein Wort gefallen, wo die Beschädigung ist,
2. die Werkstatt noch nicht als Verursacher beschuldigt.

Der Chef ging zielsicher zu der Stelle, wo das Dach eingedrückt ist und redete sich sofort raus, daß es unmöglich in seiner Wewrkstatt zu diesem Schaden gekommen sei, das hätten seine Mitarbeiter gesagt, außerdem bot er im selben Atemzug eine kostengünstige Reparatur an.

Beim Wegfahren sah der PKW-Besitzer, daß sich die Werkstatt ziemlich intensiv das Rolltor anschaute.

Nach eigenen Recherchen, diversen Fragen (wodurch kann dieser Schaden entstanden sein?)
bei Waschstraßen, Werkstatt, TÜV und einem KFZ-Schlosser
kamen jeweils die selben Antworten
"Da ist ein Rolltor draufgefallen, das nicht rechtzeitig gestoppt hat"

Konfrontation mit dieser Aussage bei der besagten Werkstatt ergab lediglich, daß der Chef jegliche Schuld von sich weist und fadenscheinige Ausreden hat "es könnte eine Hebebühne vom LKW gewesen sein, oder eine Leiter ist darüber geschrammt".

Die Spuren auf dem Dach zeigen aber eindeutig, daß etwas senkrecht von oben nach unten gedrückt hat, Kratzer und Blech eingedrückt.

Wie könnten die Chancen stehen, wenn man die Werkstatt nun auf Schadensersatz verklagt?

Alle möglichen Situationen, wo das Fahrzeug sonst noch zu solchem Schaden hätte kommen können (Parkdeck, Waschanlage)sind überprüft und ausgeschlossen
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 07:59
V.I.P.
 
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AW: PKW beschädigt aus der Werkstatt bekommen

Zitat:
Zitat von gtr1000 Beitrag anzeigen
Wie könnten die Chancen stehen, wenn man die Werkstatt nun auf Schadensersatz verklagt?
Das kann man von hier aus schlecht sagen. Könnte der Fahrzeugbesitzer denn wenigstens nachweisen, dass der Wagen vor dem Werkstattbesuch den Schaden nicht hatte?

Bei so etwas würde ich erst einmal vorschlagen, den Ball flach zu halten und zu verhandeln. Dem Meister kann man die Aussagen der Sachverständigen vorhalten und ihm vorschlagen, die Innung oder einen Ombudsmann einzuschalten, wenn er sich quer stellt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 08:19
V.I.P.
 
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AW: PKW beschädigt aus der Werkstatt bekommen

Der Antwort @ Humungus ist beizutreten.

Geschädigter wird den Nachweis erbringen müssen, dass der Schaden in der Werkstatt entstanden ist.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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