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PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Dies ist eine Diskussion zu PKH-Beschluss ist nicht eindeutig! innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 09:30
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PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Hallo Leute,
in den fiktiven Verfahren gibt es endlich auch im Hauptsacheverfahren fortgang. Heute erreichte den fiktiven Kläger folgender Beschluss:

Zitat:
Beschluss
in dem Rechtsstreit
...

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt.

Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Partei wird von der Anordnung einer ratenweisen Zahlung der Prozesskosten zunächst abgesehen. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäßg § 120 Abs. 4 ZPO abgeändert werden.

...
Richter am Amtsgericht
Letzteres ist aufgrund des studentischen Hintergrunds des Ast natürlich zu begrüßen. Es wurde auch SOFORT mit dem Beschluss zum "Haupttermin" geladen, unzwar bereits in drei Wochen
Die Klage war bisher in keinster Hinsicht hängig.

Der fiktive Beschluss lässt keinen Rückschluss auf die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu. Dies war jedoch beantragt. Kann jemand hierzu was sagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 13:16
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Wurde denn die Beiordnung von RA XYZ beantragt?

Falls ja, wird es ein Fehler vom Gericht sein, denn es dürfte wohl kaum sinnvoll sein PKH zu gewähren, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, aber keinen RA beizuordnen. Die Trennung sollte jedoch möglich sein, zumindest wenn kein Anwaltszwang besteht.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 17:52
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Es besteht kein Anwaltszwang. Streitwert ist jedoch äußerst kapital.
In der Tat war die Beiordnung beantragt.

Fiktiver Anwalt sagt per Mail: "Gericht anschreiben ... Gründe nennen warum die Beiordnung eines Anwalts erforderlich ist"

Hier ist insoweit jedoch ergänzend auszuführen, dass das Amtsgericht mittlerweile die Rechtsansichten des Landgerichts aus zwei Beschlüssen kennt, kann es sein, dass das Gericht auf eine gütliche Einigung hinaus will? In der Verfügung wurden auch keine Zeugen zum Termin geladen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 20:32
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Zitat:
Hier ist insoweit jedoch ergänzend auszuführen, dass das Amtsgericht mittlerweile die Rechtsansichten des Landgerichts aus zwei Beschlüssen kennt, kann es sein, dass das Gericht auf eine gütliche Einigung hinaus will?
Dann bestünde ja Aussicht auf Erfolg und die PKH wäre zu gewähren.

Ich würde anrufen und nachfragen, ob sie den Antrag auf Beiordnung überlesen haben.

Ansonsten die (ich glaub sofortige) Beschwerde.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 20:46
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Hat man denn auch geschrieben das man Anwalt XYZ beigeordnet habe möchte?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 21:08
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Zitat:
In der Tat war die Beiordnung beantragt.
Siehe da.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 22:22
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

So, danke für eure Antworten, fiktives Fax verfasst und daran erinnert.

Der Richter ist aber auch eigenartig. Bescheidet den Antrag über drei Monate lang nicht.
  • Dann jedoch,04.01. erreichen den Kläger zwei Beschlüsse des Landgerichts aus dem EinstVer Verfahren. Äußerst positiv.
  • 05.01. 00:40 Fax geht raus mit Ablichtung der Beschlüsse ans Amtsgericht.
  • Noch am selben Tag (sein Sitzungstag!!!) wird der Antrag ganz plötzlich beschieden.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 22:49
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Siehe da.
Ich fragte aber ob beantragt wurde genau diesen speziellen Anwalt beizuordnen?
__________________
Zitat:
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  #9 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 23:00
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ich fragte aber ob beantragt wurde genau diesen speziellen Anwalt beizuordnen?
Ja war.

Zitat:
...und Rechtsanwalt XYZ, abcstr. 123, 12345 Musterstadt beizuordnen.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 00:17
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AW: PKH-Beschluss ist nicht eindeutig!

Ist die Gegenseite (voraussichtlich) anwaltlich vertreten? Wenn das Gericht den Antrag nicht übersehen hat, ist es vielleicht der Meinung, dass der Antragsteller keines Rechtsanwalts bedarf (weil die Gegenseite auch - noch - keinen hat, weil der Klageschriftentwurf vielleicht schon gut genug war, weil die Sach- und Rechtslage einfach oder eindeutig ist...). Dennoch muss das Gericht natürlich dazu Stellung nehmen und darf den Antrag nicht einfach übergehen.

Merkwürdig finde ich, dass hier Termin bestimmt wird, obwohl die Klage gar nicht anhängig ist.

Ein PKH-Erörterungstermin kann das ja eigentlich nicht mehr sein, nachdem PKH bereits bewilligt wurde.

Ist sicher, dass die Klage nicht schon (versehentlich) erhoben wurde? Eventuell hat das Gericht auch übersehen, dass die Klage noch nicht erhoben wurde - danmn sollte man darauf hinweisen, damit ggf. der Termin aufgehoben wird.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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