Dies ist eine Diskussion zu Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen/Änderung des unpfändbaren Betrages innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ich habe da mal einen rein fiktiven Fall um den § 850c ZPO gebastelt. Vielleicht hat ja jemand Lust, zu schauen, welche Optionen es gibt. Max Muster hat eine 11 Jährige Tochter die bei ihrer Mutter und deren Mann lebt. Aufgrund seines niedrigen Einkommens zwischen April 2003 bis März 2009, wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, für einen vollstreckbaren Titel von September 09 an seinen Arbeitgeber übersandt. Sein Verdienst in diesen Jahren lag monatlich zwischen 900 und 1100€ . Da er keine Ausbildung hat und zumeist als Hilfskraft gearbeitet hat und auch geraume Zeit arbeitslos war und seinen Zivildienst machen mußte. Derzeit arbeitet er in der Nachtschicht eines Pflegeheimes und verdient als 30WStd Kraft, da 40 Std. derzeit nicht benötigt wird, zwischen 870 und 1050 € netto im Monat. Durch den Überweisungsbeschluss bleiben ihm nun noch 800€ (ohne Rücksicht auf ihre Benenung oder Berechnungsart), außer den Bezügen lt. §850 d.i.V.m §850 a ZPO. Seine Freundin, mit der er zusammenlebt, verdient ungefähr das Gleiche. Wie Sie sehen, steht den beiden nicht viel zur Verfügung und für sie sind 70-250€ schon eine deutliche Erleichterung. Zudem müsste er ja eigentlich 272€ laufenden Unterhalt, für seine Tochter an die Mutter überweisen, was er sich leider auch nicht leisten kann, so das sich dort auch einiges summiert. Die Mutter hat mittlerweile geheiratet, den Namen Ihres Ehemannes, für sich und seine Tochter angenommen und hat mit ihm noch ein weiteres Kind. Finanziell stehen die Beiden deutlich besser da als er. Gibt es die Möglichkeit von der, normalerweise seit dem 1.7.2011 maßgebliche Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung Gebrauch zu machen? Oder eine andere Möglichkeit den laufenden Unterhalt einzustellen oder zu verkleinern? Ich hoffe jemand kann mir bei dieser Denksport Aufgabe helfen. Vielen Dank |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hilfe bitte !!!!, pfändung, unterhaltsrecht, zpo § 850c, § 7uvg |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Nachgezahltes Arbeitseinkommen mindert nicht das Elterngeld von Selbstständigen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 18.04.2011 16:47 |
| Pfändungsgrenze | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 31.08.2010 10:59 |
| Pfändungsgrenze | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.08.2010 21:11 |
| Neuer WSI-Verteilungsbericht: Gewinnquote am Volkseinkommen auf historischem Höchststand, Anteil der Arbeitseinkommen sinkt weiter | Nachrichten: Wissenschaft | 27.11.2008 12:00 |
| Rückbuchung eines Betrages | Verbraucherrecht | 01.03.2008 14:47 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios