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Pfändungsfreigrenzen bei Schmerzensgeldansprüchen in den USA?

Dies ist eine Diskussion zu Pfändungsfreigrenzen bei Schmerzensgeldansprüchen in den USA? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 03.08.2011, 10:09
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Pfändungsfreigrenzen bei Schmerzensgeldansprüchen in den USA?

Ein fiktiver Fall: Der Deutsche A ist in den Vereinigten Staaten in Urlaub und fährt mit dem Mietwagen den US-Amerikaner B an. Dieser wird durch den Unfall schwer verletzt, so schwer, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. B verzichtet zwar darauf, die Polizei zu informieren (A wird strafrechtlich nicht belangt), verklagt jedoch A vor einem US-Zivilgericht auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Millionenhöhe. Der Verursacher A ist wieder in Deutschland und geht dort seiner Arbeit nach. Nun meine Frage: Hat A, da er Deutscher ist und in Deutschland arbeitet, das Recht auf das deutsche Pfändungsrecht und damit auch auf ein Recht auf die deutschen Freigrenzen bei der Kontopfändung?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 10:52
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AW: Pfändungsfreigrenzen bei Schmerzensgeldansprüchen in den USA?

Zitat:
Zitat von neuseit25.06.11 Beitrag anzeigen
Ein fiktiver Fall: Der Deutsche A ist in den Vereinigten Staaten in Urlaub und fährt mit dem Mietwagen den US-Amerikaner B an. Dieser wird durch den Unfall schwer verletzt, so schwer, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. B verzichtet zwar darauf, die Polizei zu informieren (A wird strafrechtlich nicht belangt), verklagt jedoch A vor einem US-Zivilgericht auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Millionenhöhe. Der Verursacher A ist wieder in Deutschland und geht dort seiner Arbeit nach. Nun meine Frage: Hat A, da er Deutscher ist und in Deutschland arbeitet, das Recht auf das deutsche Pfändungsrecht und damit auch auf ein Recht auf die deutschen Freigrenzen bei der Kontopfändung?
Bevor es soweit ist muss das Urteil des US-amerikanischen Gerichts in Deutschland per Vollstreckungsurteil erst einmal für vollstreckbar erklärt werden. Vgl. §§ 722, 723 i.V.m. § 328 ZPO.
Sofern ein solches -rechtskräftiges- Urteil vorliegt gelten natürlich die deutschen Rechtsvorschriften, wie z.B. besagte Pfändungsgrenzen.
__________________
Gruß

Klaus
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Stichworte
freigrenzen, pfändung, schmerzensgeld, unfall, verdienstausfall

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