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Pfändung von Auto eines anderen Eigentümers

Dies ist eine Diskussion zu Pfändung von Auto eines anderen Eigentümers innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 06.07.2011, 00:28
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Pfändung von Auto eines anderen Eigentümers

Angenommen, ein Vater kauft ein Auto nachweislich per Kaufvertrag von einem Händler. Er möchte das Auto behalten, aber es seiner Tochter zur Nutzung überlassen. Damit nicht die Blitzerbriefe bei ihm ankommen wird die Tochter als Halter eingetragen. Ebenso läuft die Versicherung auf die Tochter, damit kein Rabatt eingebüßt wird.
Sämtliche Kosten (Versicherung, Steuern, Benzin etc) werden allerdings vom Vater übernommen. Der KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bleibt beim Vater im Safe.
Autoschlüssel gibts nur auf Nachfrage der Tochter beim Vater.
Das Ganze wird noch per Nutzungsvertrag geregelt, der Vertrag stellt die Eigentumsregelung und Nutzungsbedingungen klar.

Mal angenommen, bei dieser Tochter liegt jetzt vom Gerichtsvollzieher ein Vermögensverzeichnis im Briefkasten, die Abgabe der EV naht.

Muss die Tochter das Auto im Vermögensverzeichnis angeben, obwohl sie zwar Halter, aber kein Eigentümer ist?

Ist das Auto pfändbar? Ohne KFZ-Brief dürfte das Auto ja nicht verkaufbar /versteigerbar sein.

Grüsse
spectra
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auto, zwangsvollstreckung

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