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Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Dies ist eine Diskussion zu Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 17:18
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Exclamation Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Hallo Zusammen!

A schuldet B Geld!

A hat das Mahnverfahren eingeleitet, leider ohne erfolg.
A hat darauf den Vollstreckungstitel erworben und daraufhin den GV beauftrag zu Vollstrecken, leider ohne Erfolg. Aber der GV hat festgestellt das die Person bereits EV abgegeben hat und zwar 09.2005.

Kann mir jemand ein Vorschlag machen wie ich weiters Vorgehen soll?!


mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2007, 15:11
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Was würde die einsicht Person A bringen?
Würde es was bringen an eine Inkasso firma zuwechseln?!
Person B wurde ja 3mal vom GV nicht angetroffen!!!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2007, 18:00
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Zitat:
Zitat von lar$
Würde es was bringen an eine Inkasso firma zuwechseln?!
Nein, auf keinen Fall.
Es gibt schon noch Möglichkeiten, aber dafür muß man erst mal Informationen über den Schuldner sammeln. Die EV ist eine solche Informationsquelle.
Erfolreiche Vollstreckung bei verarmten Schuldnern ist eine Frage der Kreativität.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2007, 18:38
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Hallo

was sind dies für möglichkeiten?!


mfg
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2007, 19:09
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Das entscheidet sich nach der Informationssammlung.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 10:03
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Ja aber was sind dies für möglichkeiten nur mal ein paar beispiele das ich es weis!
ich hatte mit soetwas noch nie zu tun!!!!!!!!!


mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 10:25
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

z.B.: im Internet guorgeln
vielleicht meint snud so Männer (ca. 120 kg/ 195 cm gr.), welche zu dritt im schwarzen Anzug mit schwarzer Limousine auftauchen und freundlichst durch die Sonnenbrille fragen???

Bitte aber immer daran denken, kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #8 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 10:34
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Wäre dies dann legal?!
Wohl eher nicht odeR?

Also im Google werd ich leider nicht schlauer da bleib ich bei der EV und dann geziehlte Pfändung sitzen....


MFG
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  #9 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 10:41
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Klar ist dies legal!
(Siehe RTL-Beiträge, zum Beisp.: Mosk..-Insolvenz)

Sie sind sehr freundlich - aber eben auch beeindruckend - der Schuldner, welcher da noch ordentlich schlafen kann, muss hartgesotten sein!

Glaube, die nehmen aber auch gerne die Hälfte der Forderungssumme!

Frag snud, was er den besser weiß??? Interessiere mich selbst auch dafür
__________________

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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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  #10 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 10:50
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AW: Pfändung ohne Erfolg weiteres Vorgehen!?

Woher bekommt man solch einen Herrn?!
Also ich habe einen Nachbar der ist auch soein Baumstamm, könnte dieser soetwas auch dürchführen oder muss das ein anerkannter sein???!!!!


Hättest du mir mal die Quelladresse von RTL?!

mfg
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