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Pfändung bei Schuldner in Haft (Freigänger)

Dies ist eine Diskussion zu Pfändung bei Schuldner in Haft (Freigänger) innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 24.03.2011, 16:25
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Pfändung bei Schuldner in Haft (Freigänger)

Hallo

Mal angenommen ein Gläubiger versucht bei einem schuldner der zur zeit in Haft sitz, eine forderung einzutreiben. Titel ist erwirkt und Pfändungs und überweisungsbeschluss über Pfändung des bereits gutgeschriebenen und zukünftig gutzuschreibenen Eigengeldes ist zugestellt.

Es stellt sich herraus das der Schuldner sich im Berufsfreigang befindet und eine umschulung macht. Hierfür erhält er ALG I in höhe von 700€.

Ist die forderung nun noch durchsetzbar?
ALG I ist ja im grunde genommen als Lohnersatzleistung anzusehen und von einer Pfändung ausgeschlossen. Zudem liegen die 700€ ja noch deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenzen nach 850 ZPO, oder gelten die für inhaftierte Freigänger nicht?

Bei "regulären" insassen ist das ja klar geregelt aber wie das bei Freigängern ist die ALG I beziehen bin ich überfragt.
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