Dies ist eine Diskussion zu Pfändung an einem verkauften KFZ möglich? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Pfändung an einem verkauften KFZ möglich? folgendes Problem könnte sich momentan stellen: A ist stolzer Besitzer eines KFZ. ImJjuli 2005 verkauft er dieses an seinen Bekannten B. Um Kosten zu sparen, wird vereinbart das das KFZ weiterhin auf A angemeldet bleibt. Als Entschädigung dafür wird A ein zeitweises Nutzungsrecht des KFZ eingeräumt. Diese Vereinbarung wird schriftlich als Anhang zum Kaufvertrag festgehalten. D.h. A steht weiterhin im KFZ-Brief und -Schein. Der Brief ist im Besitz von B, der Schein liegt im KFZ. Im Okt. 2005 erscheint bei A der Gerichtsvollzieher mit einem gültigen Titel als A das KFZ in Gebrauch hat. A versichert gegenüber dem GV, dass das KFZ nicht sein Eigentum ist und legt ihm den Kaufvertrag vor. Der GV meint daraufhin, das sei alles getürkt und klebt einen Kuckuck, da A ja im KFZ-Schein steht. B ist natürlich nun stinksauer. Was kann nun unternommen werden? Hat B eine Chance, dass der GV seinen Kuckuck entfernen muß? Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Grüße Rookie |
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| AW: Pfändung an einem verkauften KFZ möglich? Was für Kosten wollten die beiden Herren denn sparen?? 80 EUR Verwaltungsgebühr für die Ummeldung? Wer soll sowas glauben, wenn man mehrere 1000,- EUR für das Auto zahlt??? Instinktiv und zielsicher sparen die Leute immer an den falschen Stellen!! Die "Verwunderung" des GV kann ich deshalb ganz gut nachvollziehen!! Im übrigen war er formalrechtlich berechtigt das Auto zu pfänden, da der Gerichtsvollzieher lediglich berechtigt ist zu überprüfen, ob sich eine Sache im Gewahrsam des Schuldners befindet, nicht jedoch ob sie ihm auch gehört. Wenn sich der eigentliche Eigentümer gegen die Vollstreckung wehren möchte, so steht ihm die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO zur Verfügung! |
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| AW: Pfändung an einem verkauften KFZ möglich? Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Die Kostenersparnis für B ist allerdings beträchtlich aus dem Bereich der KFZ Versicherung, da B keinerlei Schadensfreiheitsrabatt besitzt und A sich in einer sehr günstigen Rabattstufe befindet. Wie würde denn vorraussichtlich eine Drittwiderspruchsklage für B ausgehen? Wie sieht es mit den Kosten dafür aus? Grüße Rookie |
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